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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Moveo Fitness GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Allgemeiner Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend «AGB» genannt, gelten für alle Verträge, die mit der Moveo Fitness GmbH abgeschlossen werden.

Sie regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und gelten für sämtliche Dienstleistungen und Angebote der Moveo Fitness GmbH, insbesondere für Mitgliedschaften, Zusatzpakete, Zusatzabos sowie die Nutzung der Studioeinrichtungen.

1.2 Rangfolge der Vertragsunterlagen

Für das Vertragsverhältnis gelten:

1.     die individuell schriftlich vereinbarten Bestimmungen des Vertrags,

2.     diese AGB,

3.     die jeweils gültige Hausordnung.

Bei Widersprüchen gehen individuell schriftlich vereinbarte Bestimmungen des Vertrags diesen AGB vor.

Diese AGB gehen der Hausordnung sowie sonstigen allgemeinen Hinweisen, Informationen, Werbeaussagen oder Veröffentlichungen der Moveo Fitness GmbH vor.

Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Abweichungen sind nur verbindlich, wenn sie durch die Moveo Fitness GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

1.3 Einbeziehung der AGB

Das Mitglied bestätigt mit dem Vertragsabschluss, dass ihm die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB vor der Annahme des Vertrags zugänglich gemacht wurden, beziehungsweise dass es diese einsehen konnte.

Mit der Unterzeichnung des Vertrags, einer elektronischen Zustimmung oder einer anderen wirksamen Annahme des Vertragsangebots akzeptiert das Mitglied die anwendbaren AGB.

Die wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere Startdatum, Vertragslaufzeit, Preis, Zahlungsmodell, Kündigungsfrist und automatische Vertragsverlängerung ergeben sich aus dem individuellen Vertrag.

2. Vertragsabschluss und Beginn der Mitgliedschaft

2.1 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald sich die Kundin oder der Kunde und die Moveo Fitness GmbH über die wesentlichen Vertragsbestandteile geeinigt haben und das entsprechende Vertragsangebot angenommen wurde.

Die Annahme kann insbesondere erfolgen durch:

·         die Unterzeichnung eines Vertrags in schriftlicher oder elektronischer Form,

·         eine ausdrückliche Zustimmung per E-Mail,

·         eine ausdrückliche Zustimmung über einen dafür vorgesehenen Online-Kanal,

·         eine anderweitige ausdrückliche schriftliche Bestätigung,

·         die Inanspruchnahme beziehungsweise den Beginn einer zuvor vereinbarten kostenpflichtigen Dienstleistung, sofern aus den Umständen eindeutig hervorgeht, dass diese auf Grundlage der besprochenen vertraglichen Vereinbarung erbracht wird.

Bei einer Annahme durch die Inanspruchnahme einer vereinbarten kostenpflichtigen Dienstleistung kommt der Vertrag spätestens mit Beginn dieser Leistung zustande.

Die Inanspruchnahme eines kostenlosen Probetrainings, eines unverbindlichen Beratungstermins oder einer ausdrücklich als unverbindlich bezeichneten Leistung führt für sich allein nicht zum Abschluss einer Mitgliedschaft.

Die Moveo Fitness GmbH kann die Annahme eines Vertrags oder einer Buchung zusätzlich schriftlich, per E-Mail oder über das verwendete Buchungs- beziehungsweise Vertragssystem bestätigen.

2.2 Beginn der Mitgliedschaft

Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist nicht zwingend mit dem Beginn der Mitgliedschaft gleichzusetzen.

Die Mitgliedschaft und die vereinbarte Vertragslaufzeit beginnen an dem im Vertrag, in der Buchungsbestätigung oder in einer anderen schriftlichen Vereinbarung festgelegten Startdatum.

Das vereinbarte Startdatum ist für beide Vertragsparteien verbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein anderes Startdatum vereinbart und durch die Moveo Fitness GmbH bestätigt wird.

Wird der Vertrag vor dem vereinbarten Startdatum abgeschlossen, ist der Vertrag bereits ab dem Zeitpunkt seines Abschlusses verbindlich. Die vereinbarte Vertragslaufzeit beginnt jedoch erst am festgelegten Startdatum.

Werden bereits vor dem vereinbarten Startdatum einzelne Leistungen in Anspruch genommen, führt dies nicht automatisch zu einer Vorverlegung des Startdatums oder der Vertragslaufzeit, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Der Vertrag bleibt unabhängig davon verbindlich, ob das Mitglied die vereinbarten Leistungen ab dem festgelegten Startdatum tatsächlich in Anspruch nimmt.

Eine Nichtnutzung entbindet das Mitglied nicht von seinen vertraglichen Pflichten, insbesondere nicht von der Zahlungspflicht.

2.3 Vertragslaufzeit und Leistungszeitraum

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Dauer.

Sie ist nicht zwingend auf zwölf Monate beschränkt und kann je nach abgeschlossenem Vertrag kürzer oder länger sein.

Soweit bei einer Mitgliedschaft, einem Zusatzabo, einem Zusatzpaket oder einer sonstigen Leistung eine bestimmte Anzahl von Terminen, Anwendungen, Messungen, Sitzungen oder anderen Leistungen aufgeführt ist, gilt dieses Kontingent grundsätzlich für den gesamten im Vertrag festgelegten Vertragszeitraum.

Zeitliche Angaben zu enthaltenen Leistungen beziehen sich stets auf die individuell vereinbarte und im Vertrag festgehaltene Laufzeit, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Zeitraum, beispielsweise ein Monat oder ein Vier-Wochen-Intervall, vereinbart wurde.

Eine anteilsmässige oder zusätzliche Gewährung von Leistungen erfolgt nur, wenn dies im Vertrag oder in diesen AGB ausdrücklich vorgesehen ist.

Durch eine Ruhezeit verlängert sich der Vertragszeitraum um die bewilligte Dauer. Die Ruhezeit begründet jedoch keine zusätzlichen Termine, Anwendungen, Sitzungen, Messungen oder sonstigen Leistungskontingente.

Nicht genutzte Leistungen verfallen mit Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums, sofern im Vertrag oder in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

Für minderjährige Mitglieder gelten zusätzlich die Bestimmungen gemäss Kapitel 22 dieser AGB.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Preise

Die jeweils gültigen Preise können bei den Trainerinnen und Trainern im Studio angefragt werden.

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern eine solche geschuldet ist.

3.2 Zahlungsarten

Als Zahlungsmöglichkeiten stehen insbesondere folgende Zahlungsarten zur Verfügung:

·         Zahlung direkt im Studio per Karte oder TWINT,

·         QR-Rechnung,

·         Kreditkarte,

·         Zahlung über den Webshop,

·         weitere von der Moveo Fitness GmbH angebotene digitale Zahlungsmethoden.

Barzahlungen sind ausgeschlossen, da im Studio keine Kasse vorhanden ist.

3.3 Zahlungsmodelle

Für die Bezahlung einer Mitgliedschaft kann je nach abgeschlossenem Vertrag zwischen folgenden Zahlungsmodellen gewählt werden:

Direktzahlung

Bei der Direktzahlung wird der gesamte für die vereinbarte Vertragslaufzeit geschuldete Betrag in einer Zahlung beglichen.

Monatliche Ratenzahlung

Bei der monatlichen Ratenzahlung wird der gesamte für die vereinbarte Vertragslaufzeit geschuldete Betrag in monatliche Raten aufgeteilt.

Die monatliche Ratenzahlung stellt weder eine monatlich kündbare Mitgliedschaft noch eine monatliche Vertragslaufzeit dar. Sie betrifft ausschliesslich die Aufteilung des für die gesamte vereinbarte Vertragslaufzeit geschuldeten Gesamtbetrags in monatliche Raten.

Die vereinbarte Vertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und die automatische Vertragsverlängerung bleiben von der gewählten Zahlungsart beziehungsweise dem gewählten Zahlungsmodell unberührt.

3.4 Fälligkeit der Beiträge

Die Beiträge werden grundsätzlich im Voraus gemäss dem vereinbarten Startzeitpunkt der Mitgliedschaft beziehungsweise dem Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig.

Die Rechnungsstellung erfolgt im Rahmen der regelmässigen Rechnungsläufe der Moveo Fitness GmbH.

Abhängig vom Zeitpunkt des jeweiligen Rechnungslaufs kann die Rechnung bereits bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Startzeitpunkt beziehungsweise vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums ausgestellt und fällig werden.

Die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist ist verbindlich. Der vollständige Rechnungsbetrag muss innerhalb dieser Frist beglichen werden.

Eine vor dem Startzeitpunkt erfolgende Rechnungsstellung oder Fälligkeit verändert den vereinbarten Beginn und die Laufzeit der Mitgliedschaft nicht.

Bei der Direktzahlung wird der gesamte für die vereinbarte Vertragslaufzeit geschuldete Betrag im Voraus gemäss dem vereinbarten Startzeitpunkt fällig.

Bei einer monatlichen Ratenzahlung wird jede Monatsrate im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig.

Abweichende Zahlungsfristen oder Fälligkeitstermine sind nur gültig, wenn diese durch die Moveo Fitness GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

3.5 Zahlungspflicht bei Abwesenheit oder Nichtnutzung

Die vereinbarten Beiträge bleiben während der gesamten Vertragslaufzeit vollständig geschuldet und müssen fristgerecht bezahlt werden.

Dies gilt auch dann, wenn das Mitglied die Mitgliedschaft oder einzelne Leistungen vorübergehend oder dauerhaft nicht nutzt, beziehungsweise nicht nutzen kann, insbesondere aufgrund von:

·         Krankheit,

·         Unfall oder Verletzung,

·         Schwangerschaft,

·         Ferien oder Reisen,

·         beruflicher oder privater Abwesenheit,

·         Militärdienst oder Zivildienst,

·         familiären oder persönlichen Gründen,

·         gesundheitlichen Einschränkungen,

·         einer freiwilligen oder notwendigen Trainingspause,

·         sonstigen Umständen im persönlichen Verantwortungsbereich des Mitglieds.

Eine Abwesenheit oder Nichtnutzung führt weder zu einer automatischen Reduktion noch zu einer Unterbrechung, Stilllegung, Sistierung oder Aufhebung der Zahlungspflicht.

Auch eine bewilligte Ruhezeit befreit das Mitglied nicht von der Bezahlung der vereinbarten Beiträge.

Die Beiträge sind während einer Ruhezeit vollständig und fristgerecht weiterzubezahlen.

Eine bewilligte Ruhezeit führt ausschliesslich zu einer Verlängerung der Vertragslaufzeit. Die Dauer der bewilligten Ruhezeit wird automatisch an das Ende der regulären Vertragslaufzeit angehängt.

Ein Anspruch auf Rückerstattung, Gutschrift, Verrechnung, Reduktion oder Erlass bereits bezahlter oder noch geschuldeter Beiträge besteht grundsätzlich nicht.

3.6 Preisänderungen

Preisänderungen werden den betroffenen Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt.

Preisänderungen gelten grundsätzlich ab der nächsten Vertragsverlängerung beziehungsweise für eine neu vereinbarte Vertragslaufzeit, sofern mit dem Mitglied nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

3.7 Zahlungsverzug

Befindet sich ein Mitglied zehn Tage nach Fälligkeit einer Rechnung im Zahlungsrückstand, erhält es eine Zahlungserinnerung.

Erfolgt innerhalb von weiteren zehn Tagen keine vollständige Begleichung, wird eine erste Mahnung versendet. Diese ist kostenfrei. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, folgt nach weiteren zehn Tagen eine zweite Mahnung mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 20.– und der Androhung einer dritten Mahnung.

Mit Zustellung der dritten Mahnung wird das Mitglied bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen inklusive Mahngebühren vom Zutritt zum Studio ausgeschlossen.

Der Zutrittsausschluss stellt weder eine Vertragsunterbrechung noch eine Ruhezeit oder ausserordentliche Kündigung dar.

Er entbindet das Mitglied nicht von der Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Beiträge.

3.8 Inkasso

Werden offene Forderungen inklusive Mahngebühren trotz dreifacher Mahnung nicht beglichen, behält sich die Moveo Fitness GmbH das Recht vor, die Forderungen an ein externes Inkassounternehmen zu übergeben.

Zusätzliche Kosten und Gebühren des Inkassoprozesses können dem Mitglied im gesetzlich zulässigen Umfang in Rechnung gestellt werden.

In diesem Fall kann das Abonnement durch die Moveo Fitness GmbH auf den nächstmöglichen Kündigungstermin gekündigt werden.

Sämtliche offenen sowie bis zum Kündigungszeitpunkt vertragsgemäss fällig werdenden Beiträge können nach Massgabe der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen geltend gemacht und dem Inkassounternehmen zur Bearbeitung übergeben werden.

Das Inkassounternehmen beziehungsweise die Moveo Fitness GmbH ist berechtigt, eine Betreibung einzuleiten, wenn die Forderungen weiterhin nicht beglichen werden.

Die Übergabe an ein Inkassounternehmen und die Einleitung einer Betreibung entbinden das Mitglied nicht von der Pflicht zur Bezahlung berechtigter Forderungen, Mahngebühren sowie rechtlich geschuldeter Inkasso- und Betreibungskosten.

3.9 Promotionen, Rabatte und Vergünstigungen

Promotionen, Rabatte und Vergünstigungen, wie beispielsweise AHV-, Schüler-, Studenten- oder sonstige Spezialrabatte, werden ausschliesslich gewährt, wenn diese vor Vertragsabschluss aktiv beantragt, die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und durch die Moveo Fitness GmbH bestätigt wurden.

Interessentinnen, Interessenten und Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, sich über Rabatte, Promotionen oder Vergünstigungen zu informieren und erforderliche Nachweise rechtzeitig vor Vertragsabschluss einzureichen. Die Moveo Fitness GmbH ist nicht verpflichtet, aktiv auf mögliche Rabatte, Promotionen oder Vergünstigungen hinzuweisen.

Rabatte, Promotionen oder Vergünstigungen können während einer bereits laufenden Vertragslaufzeit nicht nachträglich auf den bestehenden Vertrag angewendet werden. Eine rückwirkende Anrechnung, Rückerstattung oder Reduktion bereits bezahlter Beiträge ist ausgeschlossen.

Bezieht ein Mitglied während einer bestehenden Vertragslaufzeit neu AHV-Rente oder entsteht während der Vertragslaufzeit ein möglicher Anspruch auf eine andere Vergünstigung, besteht kein Anspruch auf eine Anpassung des bestehenden Vertrags. Das Mitglied hat die Möglichkeit, nach Prüfung und Bestätigung durch die Moveo Fitness GmbH einen neuen Vertrag mit einer neuen Vertragslaufzeit und einem gegebenenfalls verfügbaren Rabatt abzuschliessen.

Ein bestätigter AHV-Rabatt bleibt bestehen, solange die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind und keine anderslautenden Vertragsbedingungen vereinbart wurden.

Schüler- und Studentenrabatte werden nicht automatisch verlängert. Sie müssen vom Mitglied rechtzeitig neu beantragt und durch einen gültigen Nachweis bestätigt werden. Erfolgt keine rechtzeitige erneute Beantragung oder kein gültiger Nachweis, besteht kein Anspruch auf Fortführung des Rabatts.

Sonderpromotionen gelten grundsätzlich nur für die erste abgeschlossene Erstlaufzeit des jeweiligen Vertrags, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestätigt wurde. Eine automatische Verlängerung von Sonderpromotionen erfolgt nicht.

3.10 Angebote und Mitgliedschaften

Die jeweils aktuellen Angebote, Mitgliedschaften, Zusatzpakete, Zusatzabos, Promotionen und Preise können jederzeit bei einer Trainerin oder einem Trainer im Studio angefragt werden.

Angebote, Mitgliedschaften, Zusatzpakete, Zusatzabos, Promotionen und Preise können sich ändern, angepasst werden, auslaufen oder durch neue Angebote ersetzt werden.

Aus früheren Angeboten, Preisen, Promotionen oder Mitgliedschaftsmodellen entsteht kein Anspruch auf deren Fortführung, Wiederholung oder nachträgliche Anwendung.

Massgebend sind ausschliesslich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen und von der Moveo Fitness GmbH bestätigten Konditionen.

3.11 Online-Angebote

Die Moveo Fitness GmbH kann besondere Mitgliedschaften, Zusatzangebote, Promotionen oder Preisvorteile online anbieten.

Online-Angebote gelten ausschliesslich bei einem vollständigen Vertragsabschluss über den dafür vorgesehenen Online-Kanal. Massgebend sind die dort aufgeführten Preise, Laufzeiten, Leistungen und weiteren Konditionen.

Ein Abschluss von Online-Angeboten im Studio, telefonisch, per E-Mail oder über andere Wege ist ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch darauf, online angebotene Preise, Rabatte, Promotionen oder Konditionen bei einem Vertragsabschluss vor Ort oder auf anderem Weg zu erhalten.

Online-Angebote, Preise, Rabatte und Promotionen können nicht nachträglich oder rückwirkend auf bereits bestehende Verträge angewendet werden. Eine bestehende Mitgliedschaft kann durch den Abschluss eines Online-Angebots weder geändert, ersetzt noch vorzeitig gekündigt werden.

Soweit beim jeweiligen Online-Angebot nichts Abweichendes angegeben ist, gelten ergänzend diese AGB.

Für vollständig online abgeschlossene Mitgliedschaften gilt das in Kapitel 19 geregelte vertragliche Rücktrittsrecht.

4. Verfügbare Mitgliedschaften und Startpakete

4.1 Startpaket

Bei Abschluss einer Mitgliedschaft ist das Startpaket obligatorisch.

Es umfasst:

·         die Integration in die Systeme der Moveo Fitness GmbH,

·         die Ausgabe und Konfiguration eines RFID-Armbands,

·         die individuellen Geräteeinstellungen,

·         ein Kontrolltraining.

4.2 RFID-Armband

Bei einem Defekt ohne Fremdeinwirkung kann ein Ersatzarmband kostenfrei beantragt werden.

Bei absichtlicher Beschädigung, unsachgemässer Nutzung oder Verlust muss ein neues Armband zum jeweils gültigen Preis erworben werden. Der aktuelle Ersatzpreis beträgt CHF 30.–.

Ein verlorenes oder gestohlenes Armband ist unverzüglich zu melden, damit es gesperrt werden kann.

Bei verspäteter Meldung kann das Mitglied im gesetzlich zulässigen Umfang für daraus entstehende Schäden und Kosten haftbar gemacht werden.

4.3 Startpaket+

Optional kann das erweiterte Startpaket+ gewählt werden.

Es beinhaltet sämtliche Leistungen des Startpakets sowie zusätzlich:

·         eine Stoffwechselanalyse im Ruhezustand von bis zu 30 Minuten zur Bestimmung des Grundumsatzes sowie der Fett- und Kohlenhydratverbrennung,

·         eine spiroergometrische Leistungsanalyse von bis zu 45 Minuten zur Beurteilung der Ausdauerleistungsfähigkeit, zur Bestimmung der ventilatorischen Schwellen und zur Ableitung individueller Trainingsbereiche.

Die Analysen dienen der Trainingsplanung und Leistungsbeurteilung. Sie stellen keine ärztliche Untersuchung oder medizinische Diagnose dar.

4.4 Standard-Mitgliedschaften

Basic Moveo

·         1 Check-up von bis zu 60 Minuten pro Vertragslaufzeit,

·         4 Trainertermine von bis zu 30 Minuten pro Vertragslaufzeit,

·         Nutzung des Skillcourt,

·         Teilnahme an Kursen und Workshops,

·         Kinderbetreuung inkludiert,

·         Standard-Ruhezeit.

Advanced Moveo

·         2 Check-ups von bis zu 60 Minuten pro Vertragslaufzeit,

·         8 Trainertermine von bis zu 30 Minuten pro Vertragslaufzeit,

·         Nutzung von EGYM+ beziehungsweise EGYM Pro,

·         Kaffee- und Getränkeflatrate,

·         Nutzung des Skillcourt,

·         Teilnahme an Kursen und Workshops,

·         Kinderbetreuung inkludiert,

·         Standard-Ruhezeit.

Premium Moveo

·         4 Check-ups von bis zu 60 Minuten pro Vertragslaufzeit,

·         12 Trainertermine von bis zu 30 Minuten pro Vertragslaufzeit,

·         Nutzung von EGYM+ beziehungsweise EGYM Pro,

·         Kaffee- und Getränkeflatrate,

·         Nutzung des Skillcourt,

·         Teilnahme an Kursen und Workshops,

·         Kinderbetreuung inkludiert,

·         erweiterte Ruhezeit.

Supreme Moveo

·         8 Check-ups von bis zu 60 Minuten pro Vertragslaufzeit,

·         12 Trainertermine von bis zu 30 Minuten pro Vertragslaufzeit,

·         Nutzung von EGYM+ beziehungsweise EGYM Pro,

·         Kaffee- und Getränkeflatrate,

·         Nutzung des Skillcourt,

·         Teilnahme an Kursen und Workshops,

·         Kinderbetreuung inkludiert,

·         erweiterte Ruhezeit.

Superior Moveo

·         12 Check-ups von bis zu 60 Minuten pro Vertragslaufzeit,

·         12 Trainertermine von bis zu 30 Minuten pro Vertragslaufzeit,

·         Nutzung von EGYM+,

·         Kaffee- und Getränkeflatrate,

·         Nutzung des Skillcourt,

·         Teilnahme an Kursen und Workshops,

·         Kinderbetreuung inkludiert,

·         erweiterte Ruhezeit.

4.5 Spezial-Mitgliedschaften

Kryofit Moveo

·         4 Check-ups von bis zu 60 Minuten pro Vertragslaufzeit,

·         12 Trainertermine von bis zu 30 Minuten pro Vertragslaufzeit,

·         Nutzung von EGYM+,

·         Kaffee- und Getränkeflatrate,

·         Nutzung des Skillcourt,

·         Teilnahme an Kursen und Workshops,

·         Kinderbetreuung inkludiert,

·         erweiterte Ruhezeit,

·         520 Kryotherapie-Kühlzyklen à zwei Minuten pro Vertragslaufzeit.

Cellfit Moveo

·         Leistungen gemäss Kryofit Moveo,

·         anstelle der Kryotherapie-Kühlzyklen 52 IHHT-Sitzungen von in der Regel 40 bis 60 Minuten pro Vertragslaufzeit,

·         erweiterte Ruhezeit.

Longevity Moveo

·         Leistungen gemäss Cellfit Moveo,

·         zusätzlich 52 Floating-Sitzungen von bis zu 30 Minuten pro Vertragslaufzeit,

·         zusätzlich 520 Kryotherapie-Kühlzyklen à zwei Minuten pro Vertragslaufzeit,

·         erweiterte Ruhezeit.

4.6 Zusatzpakete und Zusatzabos

Abnehmprogramm Moveo

Das Abnehmprogramm hat eine Laufzeit von drei Monaten und beinhaltet:

·         12 Körperzusammensetzungsanalysen inklusive Fortschrittsgespräch von jeweils bis zu 15 Minuten,

·         12 Besprechungstermine gemäss gebuchtem Angebot,

·         eine Stoffwechselanalyse im Ruhezustand von bis zu 30 Minuten,

·         Betreuung über eine Ernährungs-App.

Wöchentliche BIA-Messungen Moveo

Dieses Zusatzabo ist nur in Verbindung mit einem gültigen Hauptabo erhältlich.

Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate. Danach verlängert es sich jeweils um ein weiteres Vier-Wochen-Intervall beziehungsweise einen weiteren Monat, sofern es nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Pro Vier-Wochen-Intervall sind vier BIA-Messungen inklusive eines kurzen Fortschrittsgesprächs von jeweils bis zu 15 Minuten enthalten.

Nicht genutzte Termine verfallen nach Ablauf des Intervalls ersatzlos.

Das Fortschrittsgespräch ersetzt keinen Trainertermin, keinen Check-up und kein Ernährungscoaching.

Wöchentliche BIA-Messungen mit Ernährungscoaching Moveo

Dieses Zusatzabo beinhaltet die Leistungen der wöchentlichen BIA-Messungen sowie digitales Ernährungscoaching über die Nutrilize App.

Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate. Danach verlängert es sich jeweils um ein weiteres Vier-Wochen-Intervall beziehungsweise einen weiteren Monat, sofern es nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Pro Vier-Wochen-Intervall sind vier BIA-Messungen inklusive eines kurzen Fortschrittsgesprächs von jeweils bis zu 15 Minuten enthalten.

Das Ernährungscoaching findet ausschliesslich über die App statt und kann insbesondere Tracking, Ernährungspläne, Chat und digitalen Coaching-Support umfassen.

Ein Anspruch auf zusätzliche Termine oder Ernährungsberatung vor Ort besteht nicht.

Wird die App nicht genutzt, entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Reduktion, Verlängerung oder Ersatzleistung.

4.7 Weitere Zusatzpakete

IHHT-Stoffwechselkur

·         IHHT S: 10 IHHT-Sitzungen inklusive der ersten Sitzung,

·         IHHT M: 20 IHHT-Sitzungen inklusive der ersten Sitzung,

·         IHHT L: 30 IHHT-Sitzungen inklusive der ersten Sitzung.

Eine IHHT-Sitzung dauert in der Regel zwischen 40 und 60 Minuten.

ACP-Kryotherapie

·         ACP 10er-Paket: 50 Kühlzyklen,

·         ACP 20er-Paket: 100 Kühlzyklen.

Ein einzelner Kühlzyklus dauert gemäss Anwendungsprotokoll in der Regel zwei Minuten.

Weitere Angebote

·         Lauf- und Gangschule: 5er- oder 10er-Coaching inklusive Videoanalyse,

·         Floating und Chromotherapie: Einzel- und Mehrfachkarten,

·         1:1-Personaltraining von bis zu 30 oder bis zu 60 Minuten: 5er-, 10er- oder 20er-Paket.

4.8 Gültigkeit von Zusatzpaketen und Zusatzabos

Einmalig gekaufte Zusatzpakete sind ab dem Kaufdatum maximal zwölf Monate gültig, sofern keine andere Laufzeit vereinbart wurde.

Nicht genutzte Kontingente verfallen nach Ablauf der Gültigkeit ersatzlos.

Für laufende Zusatzabos gelten die im jeweiligen Zusatzabo festgelegten Laufzeiten, Kündigungsfristen und Verfallsregelungen.

4.9 Dauer von Terminen und Anwendungen

Soweit im Vertrag, bei der Buchung oder in diesen AGB nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten grundsätzlich folgende Termin- und Anwendungsdauern:

·         IHHT-Sitzung: in der Regel 40 bis 60 Minuten,

·         Trainertermin: bis zu 30 Minuten,

·         Check-up: bis zu 60 Minuten,

·         Stoffwechselanalyse im Ruhezustand beziehungsweise Ruhemessung: bis zu 30 Minuten,

·         Spiroergometrische Leistungsanalyse: bis zu 45 Minuten,

·         Personaltraining: je nach gebuchtem Angebot bis zu 30 oder bis zu 60 Minuten,

·         BIA-Messung inklusive kurzem Fortschrittsgespräch: bis zu 15 Minuten,

·         Floating-Sitzung: gemäss gebuchtem Angebot, bei entsprechendem Leistungsumfang bis zu 60 Minuten.

Die angegebenen Zeiten verstehen sich als maximale beziehungsweise übliche Gesamtdauer des gebuchten Termins.

Die Gesamtdauer kann neben der eigentlichen Messung, Anwendung oder Trainingszeit insbesondere auch folgende Bestandteile umfassen:

·         Vorbereitung,

·         Umkleide- und Wechselzeit, soweit diese Teil des Termins ist,

·         technische Einrichtung,

·         Geräteeinstellungen,

·         kurzes Vor- oder Nachgespräch,

·         Auswertung,

·         Dokumentation,

·         Reinigung und Abschluss der Anwendung.

Die tatsächliche Dauer kann abhängig von der gebuchten Leistung, den individuellen Voraussetzungen des Mitglieds, dem jeweiligen Mess- oder Anwendungsprotokoll sowie dem organisatorischen Ablauf kürzer ausfallen.

Eine kürzere tatsächliche Dauer bedeutet nicht automatisch, dass die Leistung unvollständig erbracht wurde.

Betriebsbedingte geringfügige Abweichungen von der angegebenen Dauer begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung, Gutschrift, Wiederholung oder Verlängerung.

Ein verspätetes Erscheinen des Mitglieds führt grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung des gebuchten Termins.

Die Leistung kann entsprechend verkürzt werden und gilt dennoch als bezogen.

Kann die gebuchte Leistung aufgrund einer erheblichen Verspätung des Mitglieds nicht mehr sinnvoll oder sicher durchgeführt werden, kann der Termin abgebrochen oder nicht durchgeführt werden. Er gilt in diesem Fall grundsätzlich als bezogen.

4.10 Inkludierte Leistungen

Die bei der jeweiligen Mitgliedschaft aufgeführten Leistungen sind im entsprechenden Abonnement enthalten.

Eine Nichtnutzung berechtigt nicht zu einer Reduktion, Rückerstattung oder zusätzlichen Verlängerung.

Alle enthaltenen Leistungen müssen innerhalb des dafür geltenden Vertrags- oder Leistungszeitraums bezogen werden.

Nicht genutzte Leistungen verfallen nach dessen Ablauf ersatzlos.

4.11 Buchung und Verfügbarkeit von Terminen

Inkludierte Termine müssen frühzeitig, innerhalb des jeweiligen Vertrags- oder Leistungszeitraums und nach Verfügbarkeit gebucht werden.

Es besteht kein Anspruch auf:

·         einen bestimmten Wochentag,

·         eine bestimmte Uhrzeit,

·         eine bestimmte Trainerin oder einen bestimmten Trainer,

·         eine kurzfristige Terminvergabe,

·         mehrere unmittelbar aufeinanderfolgende Termine.

Eine erst kurz vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgte Buchungsanfrage begründet keinen Anspruch darauf, dass sämtliche noch offenen Termine vor dem Ablauf angeboten oder nach Vertragsende nachgeholt werden können.

4.12 Terminabsagen und Nichterscheinen

Gebuchte Termine müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden.

Nicht rechtzeitig abgesagte Termine verfallen ersatzlos und gelten als bezogen.

Dies gilt insbesondere für:

·         Check-ups,

·         Trainertermine,

·         BIA-Messungen,

·         IHHT-Sitzungen,

·         Ruhe- und Leistungsanalysen,

·         Kryotherapie-Termine,

·         Coaching-Termine,

·         Personaltrainings,

·         weitere gebuchte Terminleistungen.

Kurzfristige Ausnahmen können ausschliesslich nach Ermessen der Moveo Fitness GmbH geprüft werden.

5. Ruhezeitoptionen

5.1 Beantragung und rückwirkende Ruhezeiten

Ruhezeiten müssen grundsätzlich im Voraus beantragt werden. Rückwirkende Ruhezeiten werden nicht gewährt.

Eine Ausnahme besteht bei Krankheit, Unfall oder vergleichbaren medizinischen Gründen, sofern ein gültiges Arztzeugnis eingereicht wird. In diesem Fall kann eine Ruhezeit maximal für Zeiträume geprüft und gewährt werden, die bei Eingang der vollständigen Unterlagen höchstens drei Monate zurückliegen.

Weiter zurückliegende Zeiträume sind von einer rückwirkenden Ruhezeit ausgeschlossen, auch wenn sie im Arztzeugnis aufgeführt sind. Massgebend ist der Eingang des vollständigen Arztzeugnisses bei der Moveo Fitness GmbH.

5.2 Wirkung einer Ruhezeit

Bei sämtlichen Ruhezeitarten handelt es sich ausschliesslich um vertragslaufzeitverlängernde Ruhezeiten.

Eine Ruhezeit stellt keine Reduktion, Stilllegung, Sistierung, Unterbrechung oder Aufhebung des Vertrags dar.

Die Mitgliedschaftsbeiträge bleiben während der Ruhezeit vollständig geschuldet und müssen fristgerecht weiterbezahlt werden.

Die Dauer der bewilligten Ruhezeit wird automatisch an das Ende der regulären Vertragslaufzeit angehängt.

Das vertragliche Enddatum und der nächstmögliche Kündigungstermin verschieben sich entsprechend.

Eine Ruhezeit begründet keine zusätzlichen Leistungsansprüche oder Kontingente.

Während der Ruhezeit können die betroffenen Leistungen grundsätzlich nicht genutzt werden.

Nach bestätigter Kündigung können keine Ruhezeiten mehr beantragt oder gewährt werden.

5.3 Standard-Ruhezeit

Mitglieder mit Standard-Ruhezeit können einmal pro Vertragszeitraum eine Ruhezeit von 14 bis 30 Tagen beantragen.

Die Beantragung muss im Voraus erfolgen.

Für die Standard-Ruhezeit fallen keine zusätzlichen Kosten an. Nachweise sind nicht erforderlich.

5.4 Erweiterte Ruhezeit

Mitglieder mit erweiterter Ruhezeit können innerhalb des Vertragszeitraums folgende Ruhezeiten beantragen:

·         insgesamt bis zu 84 Tage,

·         maximal vier Ruhezeiten,

·         einzelne Ruhezeiten zwischen 7 und 21 Tagen.

Längere Ruhezeiten müssen separat beantragt und ausdrücklich genehmigt werden.

Die Beantragung muss im Voraus erfolgen. Nachweise sind grundsätzlich nicht erforderlich.

5.5 Ruhezeit mit Arztzeugnis oder Pflichtdienst

Zusätzliche Ruhezeiten können bei gültigem Arztzeugnis sowie bei nachgewiesenem Militärdienst, Zivildienst oder vergleichbaren Pflichtdiensten gewährt werden.

Die Beantragung erfolgt ausschliesslich per E-Mail an:
ruhezeit@moveo-fitness.ch

Die entsprechenden Nachweise sind vollständig beizufügen.

Auch diese Ruhezeiten verlängern ausschliesslich die Vertragslaufzeit. Die Beiträge bleiben vollständig geschuldet.

Mehrere Arztzeugnisse können eingereicht werden. Die Summe aller gewährten Ruhezeiten darf die ursprüngliche Vertragslaufzeit jedoch nicht überschreiten.

6. Flatrates

6.1 Kaffee- und Getränkeflatrate

Die Flatrate umfasst den persönlichen Bezug der angebotenen Kaffee- und Getränkeprodukte.

Die Nutzung kann technisch begrenzt werden, insbesondere auf:

·         eine Kaffeeausgabe alle 15 Minuten,

·         maximal 20 Getränkeausgaben pro Tag.

Der Bezug für Drittpersonen oder die Weitergabe an Drittpersonen ist nicht erlaubt.

Bei einer im Abonnement enthaltenen Flatrate entsteht bei einem vorübergehenden Ausfall kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz.

Bei einer separat bezahlten Flatrate kann eine angemessene Lösung geprüft werden, wenn die Nutzung während mehr als 14 aufeinanderfolgenden Tagen vollständig nicht möglich war.

6.2 Shake-Flatrate

Die Shake-Flatrate umfasst den persönlichen Bezug der im Studio angebotenen Shakes.

Die Nutzung ist technisch auf eine Ausgabe pro Stunde beschränkt.

Der Bezug für Drittpersonen oder die Weitergabe an Drittpersonen ist nicht erlaubt.

Bei einer separat bezahlten Shake-Flatrate kann eine angemessene Lösung geprüft werden, wenn die Nutzung während mehr als 14 aufeinanderfolgenden Tagen vollständig nicht möglich war.

Die Meldepflicht gemäss Kapitel 12.7 bleibt vorbehalten.

7. Kurse und Workshops

7.1 Teilnahme und Verfügbarkeit

Die Teilnahme an Kursen und Workshops ist abhängig von der gewählten Mitgliedschaft inkludiert.

Ein Anspruch auf bestimmte Kursinhalte, Kursleitende oder feste Kurszeiten besteht nicht.

Die Moveo Fitness GmbH kann Mindestteilnehmerzahlen festlegen, Kurse anpassen, verschieben oder absagen.

Kurzfristige Ausfälle oder Änderungen berechtigen grundsätzlich nicht zu einer Rückerstattung oder Reduktion der Mitgliedsbeiträge.

Kurse und Workshops können angepasst oder aus dem Angebot gestrichen werden, sofern der Gesamtcharakter der Mitgliedschaft dadurch nicht grundlegend verändert wird.

8. Kinderparadies

8.1 Nutzung und Verfügbarkeit

Das Kinderparadies ist abhängig von der gewählten Mitgliedschaft inkludiert und stellt eine Zusatzleistung dar.

Es besteht kein Anspruch auf eine regelmässige oder garantierte Nutzung.

Die Anzahl der verfügbaren Plätze ist begrenzt.

Ist kein Platz verfügbar oder fällt das Kinderparadies vorübergehend aus, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatzleistungen, Rückerstattung oder Reduktion.

Beim ersten Termin ist eine separate Einverständniserklärung mit den Bedingungen des Kinderparadieses zu unterzeichnen.

9. Klima- und Lüftungsanlage und Raumtemperatur

9.1 Funktion und Grenzen der Anlage

Die Moveo Fitness GmbH verfügt über eine kombinierte Klima- und Lüftungsanlage.

Diese dient der Belüftung, dem Luftaustausch und, abhängig von den technischen Möglichkeiten und Witterungsverhältnissen, der Regulierung der Raumtemperatur.

Eine jederzeit konstante oder individuell gewünschte Raumtemperatur kann nicht garantiert werden.

Bei lang anhaltender Hitze, hoher Luftfeuchtigkeit, starker Sonneneinstrahlung oder hoher Auslastung kann die Innentemperatur trotz funktionierender Anlage ansteigen.

Die Moveo Fitness GmbH orientiert sich grundsätzlich an einem Temperaturunterschied von ungefähr 6 °C zwischen der Aussen- und der mechanisch gekühlten Innentemperatur.

Dabei handelt es sich um einen betrieblichen Richtwert und nicht um die Garantie einer bestimmten Raumtemperatur.

9.2 Verhalten bei hohen Aussentemperaturen

Bei hohen Aussentemperaturen und während des Kühlbetriebs müssen:

·         sämtliche Fenster vollständig geschlossen bleiben,

·         Aussentüren unverzüglich wieder geschlossen werden,

·         Rollläden, Sonnenstoren und Beschattungseinrichtungen gemäss den Anweisungen geschlossen beziehungsweise abgesenkt bleiben,

·         Anweisungen des Moveo-Teams zur Lüftung und Temperaturregelung eingehalten werden.

Mitglieder dürfen Einstellungen der Klima- und Lüftungsanlage nicht eigenmächtig verändern.

Die Moveo Fitness GmbH kann Fenstergriffe oder andere Bedienelemente vorübergehend entfernen oder sperren, wenn dies für den ordnungsgemässen Betrieb erforderlich ist.

9.3 Technische Ausfälle und erhöhte Raumtemperaturen

Vorübergehende Störungen, Wartungsarbeiten oder Ausfälle berechtigen grundsätzlich nicht zu einer Reduktion, Rückerstattung, Gutschrift oder Verlängerung.

Ein Anspruch auf eine angemessene Lösung kann frühestens geprüft werden, wenn:

·         die Klima- und Lüftungsanlage während mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen vollständig oder in wesentlichen Teilen ausgefallen ist,

·         die Nutzung des Studios während dieses Zeitraums objektiv und nachweisbar unzumutbar war,

·         ein gesundheitlich vertretbares Training tatsächlich nicht möglich war,

·         keine zumutbaren Ersatzmassnahmen angeboten werden konnten.

Ein subjektiv eingeschränkter Kühlkomfort, einzelne heisse Tage oder eine zeitweise erhöhte Raumtemperatur begründen keinen Anspruch.

Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

10. Öffnungszeiten und betreute Zeiten

10.1 Öffnungszeiten und Anpassungen

Die aktuellen Öffnungszeiten und betreuten Zeiten werden durch die Moveo Fitness GmbH veröffentlicht.

Öffnungszeiten und betreute Zeiten sind nicht gleichzusetzen. Das Studio kann geöffnet sein, ohne dass eine Trainerin oder ein Trainer anwesend ist.

Die Moveo Fitness GmbH kann Öffnungszeiten und betreute Zeiten aus betrieblichen, personellen, technischen, organisatorischen oder sicherheitsbezogenen Gründen anpassen.

An Feiertagen, bei Personalausfällen, Schulungen, Teamausflügen, Weiterbildungen oder vergleichbaren Anlässen kann das Studio unbetreut geöffnet sein oder abweichende Öffnungszeiten haben.

Vorübergehende Anpassungen oder Einschränkungen berechtigen grundsätzlich nicht zu einer Reduktion, Rückerstattung, Gutschrift oder Verlängerung.

Bei einer länger dauernden vollständigen Schliessung wird abhängig von Dauer, Ursache und verbleibenden Nutzungsmöglichkeiten eine angemessene Lösung geprüft.

10.2 Nutzung während unbetreuter Zeiten

Während unbetreuter Zeiten erfolgt die Nutzung des Studios in erhöhter Eigenverantwortung.

Es besteht kein Anspruch auf die Anwesenheit oder unmittelbare Unterstützung einer Trainerin oder eines Trainers.

Mitglieder dürfen nur Geräte, Trainingsformen und Einrichtungen nutzen, deren sichere Bedienung ihnen bekannt ist und für die sie ausreichend eingewiesen wurden.

Bei Unsicherheit, gesundheitlichen Beschwerden oder fehlenden Kenntnissen ist die Nutzung bis zu einer Einweisung beziehungsweise Abklärung zu unterlassen.

Mitglieder sind verpflichtet, sich über Notrufeinrichtungen, Fluchtwege und die Standorte der Notfallausrüstung zu informieren.

11. Pflichten der Moveo Fitness GmbH

11.1 Leistungserbringung

Die Moveo Fitness GmbH verpflichtet sich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nach dem in der Branche üblichen Standard.

Bei vorübergehenden Einschränkungen durch Wartungsarbeiten, behördliche Anordnungen, technische Störungen, höhere Gewalt oder vergleichbare Ereignisse besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung, Verlängerung oder Ersatzleistung.

Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

12. Pflichten der Mitglieder

12.1 Änderung der Kontaktdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie weiterer für die Vertragsabwicklung erforderlicher Angaben unverzüglich mitzuteilen.

Mitteilungen, Rechnungen, Mahnungen und sonstige vertragsbezogene Informationen können per Brief, E-Mail oder über das verwendete Mitglieder- beziehungsweise Buchungssystem übermittelt werden.

Mitteilungen gelten als ordnungsgemäss versendet, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Post- oder E-Mail-Adresse übermittelt wurden und kein erkennbarer Zustellfehler vorliegt.

Nachteile oder zusätzliche Aufwendungen aufgrund nicht aktualisierter, unvollständiger oder fehlerhafter Kontaktdaten können dem Mitglied im gesetzlich zulässigen Umfang zugerechnet werden.

12.2 Ordnungsgemässer Umgang mit Einrichtungen und Geräten

Geräte, Einrichtungen und Gegenstände sind sachgerecht zu benutzen.

Anweisungen des Moveo-Teams zur korrekten und sicheren Nutzung sind zu befolgen.

Schäden durch vorsätzlichen oder unsachgemässen Gebrauch können dem verantwortlichen Mitglied im gesetzlich zulässigen Umfang in Rechnung gestellt werden.

Festgestellte Schäden oder technische Probleme sind unverzüglich zu melden.

12.3 Hygiene und Rücksichtnahme

Mitglieder verpflichten sich insbesondere zur Einhaltung folgender Regeln:

·         Auf Geräten und Matten besteht Handtuchpflicht.

·         Benutzte Geräte sind nach direkter Nutzung zu reinigen.

·         Barfusstraining ist nicht gestattet.

·         Geräte dürfen nur mit geeignetem und sauberem Schuhwerk genutzt werden.

·         Andere Personen dürfen nicht durch starken Körpergeruch oder übermässig wahrnehmbare Düfte belästigt werden.

·         Auf andere Trainierende ist Rücksicht zu nehmen.

·         Die Anweisungen des Moveo-Teams sind einzuhalten.

12.4 Gesundheitliche Eigenverantwortung

Jedes Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, dass es gesundheitlich zur Nutzung der angebotenen Trainingsmöglichkeiten und Dienstleistungen geeignet ist.

Bei Beschwerden, Erkrankungen, Verletzungen, Schwangerschaft oder Unsicherheiten ist vor Trainingsbeginn ärztlicher Rat einzuholen.

Gesundheitliche Veränderungen, die für eine sichere Betreuung relevant sind, sind dem Moveo-Team mitzuteilen.

12.5 Notfall-App

Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Notfall-App EchoSOS auf einem mobilen Endgerät zu installieren und betriebsbereit zu halten.

Ist die Nutzung einer solchen App nicht möglich, ist im Notfall das im Studio vorhandene Notruftelefon zu verwenden.

12.6 Notfallkoffer und Notruftelefon

Der Notfallkoffer befindet sich bei der Getränkestation.

Das Notruftelefon befindet sich an der Wand beim IHHT- beziehungsweise Functional-Raum.

Nach einer unmittelbaren Notfallversorgung ist der Vorfall unverzüglich dem Moveo-Team zu melden.

12.7 Melde- und Mitwirkungspflicht bei Störungen

Stellt ein Mitglied fest, dass eine vereinbarte, im Abonnement enthaltene oder separat bezahlte Leistung nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäss verfügbar ist, muss dies der Moveo Fitness GmbH unverzüglich nach Feststellung gemeldet werden.

Dies gilt insbesondere bei:

·         technischen Störungen,

·         Defekten oder fehlerhaften Geräteeinstellungen,

·         fehlenden Freischaltungen,

·         nicht verfügbaren Programmen oder Softwarefunktionen,

·         Problemen mit Trainingsplänen,

·         Störungen bei Flatrates,

·         Problemen mit Buchungen, Zutritt oder digitalen Anwendungen,

·         sonstigen Einschränkungen vertraglich vereinbarter Leistungen.

Die Meldung muss so zeitnah und konkret erfolgen, dass die Moveo Fitness GmbH die Störung prüfen, dokumentieren und nach Möglichkeit beheben kann.

Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Prüfung angemessen mitzuwirken.

Wird eine Störung erst nachträglich gemeldet, besteht für Zeiträume vor dem Eingang der Meldung grundsätzlich kein Anspruch auf:

·         Reduktion,

·         Rückerstattung,

·         Gutschrift,

·         Verlängerung,

·         Ersatzleistung,

·         Nachholung bereits abgelaufener Leistungen.

Dies gilt insbesondere, wenn die Moveo Fitness GmbH aufgrund der verspäteten Meldung keine Möglichkeit hatte, die Störung rechtzeitig zu überprüfen oder zu beheben.

Eine blosse nachträgliche Erklärung, eine Leistung habe in einem früheren Zeitraum nicht funktioniert, genügt nicht zur Begründung eines rückwirkenden Anspruchs.

13. Digitale Systeme, Apps und externe Anbieter

13.1 Nutzung und Änderungen externer Systeme

Einzelne Leistungen können die Nutzung von Geräten, Apps, Software, Benutzerkonten oder Schnittstellen externer Anbieter voraussetzen.

Hierfür können insbesondere erforderlich sein:

·         ein kompatibles Endgerät,

·         eine Internetverbindung,

·         eine gültige E-Mail-Adresse,

·         ein persönliches Benutzerkonto,

·         die Installation oder Aktualisierung einer App,

·         die Zustimmung zu Nutzungs- oder Datenschutzbedingungen des jeweiligen Anbieters.

Funktionen, Programme, Benutzeroberflächen und technische Voraussetzungen können durch externe Anbieter geändert, aktualisiert, ersetzt oder eingestellt werden.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Softwareversion, Benutzeroberfläche, Darstellung oder unveränderte Einzelfunktion besteht nicht, sofern der wesentliche Charakter der vereinbarten Leistung erhalten bleibt.

Die Moveo Fitness GmbH kann Geräte, Systeme, Apps, Softwareanbieter oder einzelne Leistungsbestandteile durch funktional vergleichbare Angebote ersetzen, sofern der Gesamtcharakter und der wesentliche Wert der Mitgliedschaft nicht erheblich beeinträchtigt werden.

14. Analysen, Empfehlungen und Coaching

14.1 Einordnung der Leistungen

Trainings-, Körper-, Bewegungs-, Stoffwechsel-, Leistungs-, Ernährungs- und Gesundheitsanalysen sowie daraus abgeleitete Empfehlungen dienen der Trainingsbetreuung, Prävention und allgemeinen Orientierung.

Sie stellen keine ärztliche Untersuchung, medizinische Diagnose, medizinische Therapie oder Heilbehandlung dar und ersetzen keine medizinische Beratung.

Ernährungs- und Gesundheitscoachings stellen keine medizinische oder ernährungstherapeutische Behandlung dar.

15. Fotografieren, Filmen und Tonaufnahmen

15.1 Aufnahmen durch Mitglieder und Moveo

Das Fotografieren, Filmen oder Aufzeichnen anderer Mitglieder, Mitarbeitender oder sonstiger Personen ist ohne deren ausdrückliche Zustimmung untersagt.

Aufnahmen zu privaten Trainingszwecken sind nur zulässig, wenn keine anderen Personen erkennbar sind oder deren Zustimmung vorliegt.

Aufnahmen zu gewerblichen, öffentlichen, journalistischen oder werblichen Zwecken bedürfen zusätzlich der vorgängigen Zustimmung der Moveo Fitness GmbH.

Die Moveo Fitness GmbH kann Aufnahmen untersagen, wenn dadurch der Studiobetrieb, die Privatsphäre, die Sicherheit oder berechtigte betriebliche Interessen beeinträchtigt werden.

Aufnahmen durch die Moveo Fitness GmbH zu Marketingzwecken erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und soweit erforderlich, mit separater Einwilligung der erkennbaren Personen.

16. Schliessfächer und Fundsachen

16.1 Nutzung und Aufbewahrung

Schliessfächer dürfen nur während des jeweiligen Studioaufenthalts genutzt werden.

Die Moveo Fitness GmbH kann unberechtigt oder über längere Zeit belegte Schliessfächer nach angemessener Prüfung öffnen.

Fundsachen werden während einer angemessenen Frist aufbewahrt.

Nach Ablauf dieser Frist können sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen entsorgt, verwertet oder einer geeigneten Stelle übergeben werden.

Für zurückgelassene, verlorene oder in Schliessfächern aufbewahrte Gegenstände übernimmt die Moveo Fitness GmbH keine Haftung.

17. Haftung

17.1 Haftungsgrundsätze

Die Nutzung der Einrichtungen, Geräte, Angebote und Dienstleistungen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf eigene Verantwortung.

Die Moveo Fitness GmbH haftet im gesetzlich vorgesehenen Umfang.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie weitere gesetzlich nicht ausschliessbare Haftungsfälle bleibt vorbehalten.

Für persönliche Gegenstände und Wertsachen wird keine Haftung übernommen, sofern der Verlust nicht durch ein schuldhaftes Verhalten der Moveo Fitness GmbH verursacht wurde.

18. Kündigung und Vertragslaufzeit

18.1 Vertragslaufzeit und automatische Verlängerung

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem abgeschlossenen Vertrag.

Nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um die im Vertrag vereinbarte Vertragslaufzeit, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.

18.2 Form und Frist der Kündigung

Kündigungen müssen in Textform erfolgen, entweder per Brief an:
Moveo Fitness GmbH
Aarauerstrasse 20
5116 Schinznach-Bad

oder per E-Mail an:
administration@moveo-fitness.ch

Die Kündigungsfrist für Mitgliedschaften beträgt mindestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.

Für Zusatzabos mit einer eigenen Kündigungsregelung gelten die dort aufgeführten Kündigungsfristen.

18.3 Bestätigung der Kündigung und Ruhezeiten

Der Eingang einer Kündigung wird schriftlich beziehungsweise per E-Mail bestätigt.

Das Mitglied ist verpflichtet, sich bei ausbleibender Bestätigung rechtzeitig bei der Moveo Fitness GmbH zu melden.

Nach bestätigter Kündigung können keine Ruhezeiten mehr beantragt oder gewährt werden.

18.4 Umzug und ausserordentliche Kündigung

Ein Umzug, auch ins Ausland, stellt keinen automatischen ausserordentlichen Kündigungsgrund dar.

Ausnahmefälle können auf Antrag geprüft werden. Ein Anspruch auf eine ausserordentliche Kündigung entsteht daraus nicht automatisch.

18.5 Fristlose Kündigung durch die Moveo Fitness GmbH

Bei einer berechtigten fristlosen Kündigung durch die Moveo Fitness GmbH werden die bis zum ordentlichen Vertragsende geschuldeten Beiträge weiterhin verlangt.

19. Vertragliches Rücktrittsrecht bei Online-Verträgen

19.1 Geltungsbereich des Rücktrittsrechts

Bei vollständig online abgeschlossenen Mitgliedsverträgen gewährt die Moveo Fitness GmbH ein vertragliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss.

Für im Studio, telefonisch, per E-Mail oder auf einem anderen Weg abgeschlossene Verträge besteht dieses Rücktrittsrecht nicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

19.2 Erklärung und Rückerstattung

Der Rücktritt muss innerhalb der Frist in Textform an administration@moveo-fitness.ch gesendet werden.

Hat das Mitglied noch keine Leistungen bezogen, werden bereits bezahlte Beiträge grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des gültigen Rücktritts zurückerstattet.

19.3 Abrechnung bereits bezogener Leistungen

Bereits bezogene und inkludierte Leistungen werden zu folgenden regulären Einzelpreisen abgerechnet:

·         Erstes Training mit Geräteeinstellung: CHF 129.–,

·         Kontrolltraining: CHF 129.–,

·         Check-up von bis zu 60 Minuten: CHF 129.–,

·         Trainertermin von bis zu 30 Minuten: CHF 69.–,

·         Ruheanalyse von bis zu 30 Minuten: CHF 149.–,

·         Leistungsanalyse von bis zu 45 Minuten: CHF 199.–.

Weitere bezogene Leistungen werden zum jeweils gültigen Einzelpreis abgerechnet.

Übersteigt der Wert der bezogenen Leistungen den bereits bezahlten Betrag, wird die Differenz in Rechnung gestellt.

20. Datenschutz und Verwendung von Personendaten

20.1 Allgemeine Datenbearbeitung

Die Moveo Fitness GmbH erhebt und bearbeitet Personendaten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.

Die Bearbeitung erfolgt insbesondere für:

·         Abschluss, Durchführung und Beendigung von Verträgen,

·         Verwaltung von Mitgliedschaften, Zahlungen und Zutrittsrechten,

·         Buchung und Durchführung von Terminen und Dienstleistungen,

·         Trainingsbetreuung,

·         Betrieb von Geräten, Apps und Softwaresystemen,

·         Kommunikation mit Mitgliedern,

·         Sicherheit und Qualitätssicherung,

·         Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

20.2 Gesundheits-, Trainings- und Analysedaten

Im Rahmen bestimmter Leistungen können Gesundheits-, Trainings-, Leistungs-, Stoffwechsel- und Körperzusammensetzungsdaten bearbeitet werden.

Diese Daten werden bearbeitet, soweit dies für die gewünschte Leistung, Trainingsbetreuung, Dokumentation oder Nutzung der entsprechenden Systeme erforderlich ist.

20.3 Eigene Marketingzwecke

Die Moveo Fitness GmbH kann allgemeine Kontakt-, Vertrags- und Nutzungsdaten für eigene interne Marketing- und Kommunikationszwecke verwenden.

Dies umfasst insbesondere:

·         Informationen über eigene Angebote und Dienstleistungen,

·         Newsletter und Mitgliederinformationen,

·         Einladungen zu Veranstaltungen, Workshops und Vorträgen,

·         Hinweise auf neue oder angepasste Mitgliedschaften,

·         interne Auswertungen zur Weiterentwicklung des Angebots.

Gesundheitsdaten, medizinische Angaben, Analyseergebnisse und vergleichbare besonders schützenswerte Personendaten werden nicht ohne separate ausdrückliche Einwilligung für personalisierte Marketingzwecke verwendet.

Personendaten werden nicht für fremde Werbezwecke verkauft.

Mitglieder können der Verwendung ihrer Kontaktdaten für Marketingzwecke jederzeit widersprechen beziehungsweise sich von elektronischen Marketingmitteilungen abmelden.

Vertragsbezogene, betriebliche und sicherheitsrelevante Mitteilungen können weiterhin versendet werden.

20.4 Weitergabe an Dienstleister

Personendaten können an externe Dienstleister und Systemanbieter weitergegeben werden, soweit dies für die Vertragsabwicklung, Leistungserbringung oder den Betrieb der eingesetzten Systeme erforderlich ist.

Dazu können insbesondere gehören:

·         EGYM,

·         Technogym,

·         Matrix,

·         SECA,

·         SensoPro,

·         Skillcourt,

·         T.A.C.,

·         Cardioscan,

·         Nutrilize,

·         Zahlungs-, IT-, Hosting-, Kommunikations- und Supportanbieter.

Die Anbieter dürfen Personendaten nur im Rahmen ihrer Aufgaben und der anwendbaren Datenschutzbestimmungen bearbeiten.

20.5 Aufbewahrung und Löschung

Personendaten werden auch nach Beendigung einer Mitgliedschaft gespeichert, soweit dies für:

·         die Dokumentation früherer Vertrags- und Leistungsverhältnisse,

·         die Trainings- und Mitgliederbetreuung,

·         eine mögliche spätere Wiederaufnahme der Mitgliedschaft,

·         die Wahrung oder Abwehr rechtlicher Ansprüche,

·         die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten

erforderlich und zulässig ist.

Verlangt ein Mitglied oder ehemaliges Mitglied die Löschung seiner Personendaten, werden die betreffenden Daten gelöscht oder anonymisiert, soweit:

·         keine gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Dokumentationspflichten bestehen,

·         die Daten nicht mehr für die Vertragsabwicklung oder Dokumentation erforderlich sind,

·         die Daten nicht zur Geltendmachung, Ausübung oder Abwehr rechtlicher Ansprüche benötigt werden,

·         keine anderen gesetzlichen Gründe oder überwiegenden berechtigten Interessen entgegenstehen.

Daten, die weiterhin benötigt werden, bleiben bis zum Wegfall des jeweiligen Grundes gespeichert und werden anschliessend gelöscht oder anonymisiert.

Die Löschung aus Sicherungskopien und technischen Backups kann zeitlich verzögert erfolgen.

Anonymisierte Daten dürfen für statistische Auswertungen, Qualitätskontrollen und die Weiterentwicklung der Angebote verwendet werden.

20.6 Rechte der betroffenen Personen

Mitglieder können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere folgende Rechte geltend machen:

·         Auskunft,

·         Berichtigung,

·         Einschränkung bestimmter Bearbeitungen,

·         Widerspruch gegen Marketing,

·         Herausgabe oder Übertragung von Daten,

·         Löschung, soweit keine Aufbewahrungsgründe entgegenstehen.

Weitere Informationen befinden sich in der aktuellen Datenschutzerklärung der Moveo Fitness GmbH.

21. Videoüberwachung

21.1 Zweck und Umfang

Öffentlich zugängliche und sicherheitsrelevante Bereiche können videoüberwacht werden.

Die Videoüberwachung dient insbesondere dem Schutz von Personen und Eigentum, der Aufklärung von Vorfällen sowie der Durchsetzung des Hausrechts.

WC-Anlagen, Duschen und Umkleidekabinen sind ausgeschlossen.

Aufzeichnungen werden nur so lange aufbewahrt, wie dies für den vorgesehenen Zweck erforderlich oder gesetzlich zulässig ist.

Bei einem sicherheitsrelevanten Vorfall können Aufzeichnungen ausgewertet, gesichert und den zuständigen Behörden übergeben werden.

22. Zutrittsregelungen

22.1 Persönliches Zutrittsrecht

Das RFID-Armband ist personalisiert und nicht übertragbar.

Es berechtigt ausschliesslich das registrierte Mitglied zum Zutritt und zur Nutzung der vereinbarten Leistungen.

Das Zutrittsrecht kann gesperrt werden, wenn:

·         kein gültiger Vertrag besteht,

·         offene Forderungen nicht beglichen wurden,

·         das Armband missbräuchlich verwendet wurde,

·         ein Hausverbot besteht,

·         ein schwerer Verstoss gegen diese AGB vorliegt,

·         Sicherheitsgründe dies erfordern.

22.2 Minderjährige Mitglieder

Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern beziehungsweise der gesetzlichen Vertretung.

Die Moveo Fitness GmbH kann verlangen, dass der Vertrag zusätzlich durch die gesetzliche Vertretung unterzeichnet wird.

Mitglieder unter 16 Jahren dürfen das Studio ausserhalb der betreuten Zeiten nur in Begleitung einer volljährigen, geeigneten Aufsichtsperson nutzen. Die Aufsichtsperson muss selbst Mitglied der Moveo Fitness GmbH sein und während der gesamten Nutzung im Studio anwesend bleiben.

22.3 Weitergabe des Zutrittsmediums

Es ist insbesondere untersagt:

·         das RFID-Armband an Drittpersonen weiterzugeben,

·         Drittpersonen Zutritt zu ermöglichen,

·         Türen für nicht berechtigte Personen zu öffnen oder offenzuhalten,

·         nicht berechtigte Personen gemeinsam eintreten zu lassen,

·         das Zutrittssystem zu umgehen,

·         nicht berechtigte Personen unbeaufsichtigt im Studio zurückzulassen.

Dies gilt auch für Familienmitglieder, Freundinnen, Freunde, Bekannte und ehemalige Mitglieder.

22.4 Folgen eines unberechtigten Zutritts

Unberechtigter Zutritt kann straf- und zivilrechtliche Folgen haben.

Die Moveo Fitness GmbH kann insbesondere:

·         die Polizei beiziehen,

·         Strafanzeige erstatten,

·         Zutrittsdaten und Videoaufzeichnungen auswerten,

·         Schadenersatz geltend machen,

·         ein Hausverbot aussprechen,

·         das Armband sperren,

·         die Mitgliedschaft fristlos kündigen.

Das verantwortliche Mitglied kann im gesetzlich zulässigen Umfang für entstandene Schäden und Folgekosten haftbar gemacht werden.

23. Vertragsübertragung, Rechtsnachfolge und Standortänderung

23.1 Vertragsübertragung durch das Mitglied

Eine Übertragung der Mitgliedschaft auf eine andere Person ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Ausnahmefälle können auf schriftlichen Antrag geprüft werden.

Eine Übertragung ist nur gültig, wenn sie vorgängig schriftlich durch die Moveo Fitness GmbH genehmigt wurde.

23.2 Übertragung durch die Moveo Fitness GmbH

Die Moveo Fitness GmbH kann Verträge im Zusammenhang mit einer Geschäfts-, Betriebs- oder Rechtsnachfolge auf eine Rechtsnachfolgerin oder einen Rechtsnachfolger übertragen.

Voraussetzung ist, dass die wesentlichen vertraglichen Leistungen weitergeführt werden und dem Mitglied daraus keine erhebliche Benachteiligung entsteht.

23.3 Standortänderung

Die Moveo Fitness GmbH kann den Studiobetrieb aus betrieblichen, wirtschaftlichen, baulichen oder organisatorischen Gründen an einen anderen Standort verlegen, sofern der neue Standort für die Mitglieder insgesamt zumutbar ist.

Bei der Beurteilung werden insbesondere Entfernung, Erreichbarkeit, Ausstattung, Öffnungszeiten und Leistungsangebot berücksichtigt.

Führt eine Standortänderung zu einer erheblichen und objektiv unzumutbaren Beeinträchtigung, werden mögliche vertragliche Lösungen geprüft.

24. Hausordnung und Verstösse

24.1 Einhaltung der Hausordnung und Folgen von Verstössen

Mitglieder sind verpflichtet, die jeweils gültige Hausordnung einzuhalten.

Diese kann insbesondere Regeln enthalten zu:

·         Sicherheit,

·         Hygiene,

·         Bekleidung und Schuhwerk,

·         Verhalten gegenüber anderen Personen,

·         Nutzung der Geräte und Räumlichkeiten,

·         Ordnung und Sauberkeit,

·         Zutritt,

·         Öffnungszeiten und betreute Zeiten,

·         Nutzung technischer Anlagen,

·         Lüftung, Klimatisierung und Beschattung.

Verstösse können abhängig von der Schwere folgende Folgen haben:

·         mündliche oder schriftliche Verwarnung,

·         vorübergehende Zutrittssperre,

·         Ausschluss von einzelnen Leistungen,

·         Hausverbot,

·         ordentliche oder fristlose Kündigung,

·         Schadenersatzforderung,

·         strafrechtliche Anzeige.

Bei schweren Verstössen ist keine vorgängige Verwarnung erforderlich.

Die Zahlungspflicht bleibt bei einem selbst verschuldeten Hausverbot oder einer berechtigten fristlosen Kündigung im gesetzlich zulässigen Umfang bestehen.

25. Änderungen der AGB

25.1 Geltung und Änderung der AGB

Die Moveo Fitness GmbH kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit anpassen oder ersetzen.

Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten grundsätzlich die beim Vertragsabschluss vereinbarten AGB.

Änderungen für einen bestehenden Vertrag sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart und von beiden Vertragsparteien akzeptiert werden.

Alternativ gelten neue AGB, wenn das Mitglied einen neuen Vertrag abschliesst und diese ausdrücklich akzeptiert.

Eine blosse Mitteilung, das Schweigen des Mitglieds, die weitere Bezahlung oder die Nutzung des Studios gelten nicht als Zustimmung zu geänderten AGB.

26. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

26.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Für Streitigkeiten gelten die gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstände.

Soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz der Moveo Fitness GmbH als Gerichtsstand.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

27. Salvatorische Klausel

27.1 Wirkung unwirksamer Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck und der ursprünglichen Absicht möglichst nahekommt.

Dasselbe gilt für allfällige Regelungslücken.

Moveo Fitness GmbH
Aarauerstrasse 20
5116 Schinznach-Bad

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