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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Moveo Fitness GmbH

(Stand: September 2025)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Moveo Fitness GmbH

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge, die mit der Moveo Fitness GmbH abgeschlossen werden. Sie regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und gelten für sämtliche Dienstleistungen und Angebote der Moveo Fitness GmbH, insbesondere für Mitgliedschaften, Zusatzpakete und die Nutzung der Studioeinrichtungen.

2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots der Moveo Fitness GmbH durch den Kunden zustande. Die Mitgliedschaft beginnt entweder mit der Unterzeichnung des Vertrags oder, falls früher, mit der ersten Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch den Kunden. Der Vertrag ist unabhängig davon wirksam, ob der Kunde die Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt. Eine Nichtnutzung entbindet nicht von den vertraglichen Pflichten.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise: Die jeweils gültigen Preise sind bei den Trainern im Studio einsehbar. Alle Preise verstehen sich in CHF inkl. MwSt.
Zahlungsweise: Rechnung, Online-Zahlungsarten (Kreditkarte, digitale Zahlungsmethoden) oder direkt im Studio per Karte/Twint. Barzahlungen sind ausgeschlossen, da im Studio keine Kasse vorhanden ist.
Preisänderungen: Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt und gelten ab der nächsten Vertragsverlängerung.

3.1 Zahlungsverzug
Befindet sich ein Mitglied 10 Tage nach Fälligkeit im Rückstand, erhält es eine Zahlungserinnerung.
Erfolgt innerhalb von weiteren 10 Tagen keine Begleichung, wird eine 1. Mahnung mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 20.– versendet.
Bleibt auch danach die Zahlung aus, folgt nach weiteren 10 Tagen eine 2. Mahnung, ebenfalls mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 20.– und der Androhung einer 3. Mahnung.
Mit Zustellung der 3. Mahnung wird das Mitglied bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen inklusive Mahngebühren vom Zutritt zum Studio ausgeschlossen.
Dieser Ausschluss stellt weder eine Vertragsunterbrechung noch eine ausserordentliche Kündigung dar und entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Beiträge.

3.2 Inkasso
Werden die offenen Forderungen inklusive Mahngebühren trotz dreifacher Mahnung nicht beglichen, behält sich die Moveo Fitness GmbH das Recht vor, die Forderungen an ein externes Inkassounternehmen zu übergeben.
Alle dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten und Gebühren des Inkassoprozesses gehen vollumfänglich zu Lasten des Mitglieds.
In diesem Fall wird das Abonnement durch die Moveo Fitness GmbH auf das nächstmögliche Kündigungsdatum gekündigt. Sämtliche offenen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge bis zu diesem Kündigungszeitpunkt werden unmittelbar fällig gestellt und direkt an das Inkassounternehmen weitergeleitet.
Das Inkassounternehmen ist zudem berechtigt, eine Betreibung gegen das Mitglied einzuleiten, falls die Forderungen weiterhin nicht beglichen werden.
Die Übergabe an ein Inkassounternehmen und die Einleitung einer Betreibung entbindet das Mitglied nicht von der Pflicht zur Zahlung der ursprünglichen Beiträge sowie sämtlicher Mahn-, Inkasso- und Betreibungskosten.

4. Verfügbare Mitgliedschaften und Startpaket

Kategorie: Startpaket
Bei Abschluss einer Mitgliedschaft ist das Startpaket obligatorisch. Es umfasst:

  • Integration in die Systeme der Moveo Fitness GmbH

  • Ausgabe und Konfiguration eines RFID-Armbands

  • Individuelle Geräteeinstellungen durch das Trainerteam

  • Kontrolltraining mit einem Trainer

RFID-Armband:

  • Bei Defekt (z. B. Material- oder Funktionsfehler ohne Fremdeinwirkung) kann ein Ersatzarmband kostenfrei beantragt werden.

  • Bei absichtlicher Beschädigung oder unsachgemässer Nutzung entfällt der Anspruch auf kostenlosen Ersatz; das Mitglied muss ein neues Armband für CHF 30.– erwerben.

  • Bei Verlust wird ebenfalls eine Gebühr von CHF 30.– erhoben.

  • Bei Verlust ist es zwingend erforderlich, die Moveo Fitness GmbH unverzüglich zu informieren, damit das Armband deaktiviert werden kann.

  • Sollte durch unterlassene Meldung ein Dritter mit dem verlorenen Armband Zugang zum Studio erhalten, haftet das Mitglied, das den Verlust nicht gemeldet hat.

Kategorie: Startpaket+
Optional können Mitglieder das erweiterte Startpaket+ wählen. Es beinhaltet alle Leistungen des Startpakets sowie zusätzlich:

  • Stoffwechselanalyse im Ruhezustand: Bestimmung des Grundumsatzes und der Substratnutzung (Fett- und Kohlenhydratverbrennung in Ruhe)

  • Leistungsanalyse: Messung von Werten wie VO₂max, Fatmax, anaerobe Schwelle und weiteren Parametern zur Definition der individuellen Leistungsfähigkeit

Kategorie: Standard-Mitgliedschaften

Basic Moveo:

  • 1 Check-Up (max. 60 min) pro Jahr

  • 4 Trainertermine (max. 30 min) pro Jahr

  • Nutzung des Skillcourt

  • Teilnahme an Kursen und Workshops

  • Kinderbetreuung inkludiert

  • Standard-Ruhezeit

Advanced Moveo:

  • 2 Check-Ups (max. 60 min) pro Jahr

  • 8 Trainertermine (max. 30 min) pro Jahr

  • Nutzung von EGym+ (EGym Pro)

  • Kaffee- & Getränkeflatrate inkludiert

  • Nutzung des Skillcourt

  • Teilnahme an Kursen und Workshops

  • Kinderbetreuung inkludiert

  • Standard-Ruhezeit

Premium Moveo:

  • 4 Check-Ups (max. 60 min) pro Jahr

  • 12 Trainertermine (max. 30 min) pro Jahr

  • Nutzung von EGym+ (EGym Pro)

  • Kaffee- & Getränkeflatrate inkludiert

  • Nutzung des Skillcourt

  • Teilnahme an Kursen und Workshops

  • Kinderbetreuung inkludiert

  • Erweiterte Ruhezeit

 

Supreme Moveo:

  • 8 Check-Ups (max. 60 min) pro Jahr

  • 12 Trainertermine (max. 30 min) pro Jahr

  • Nutzung von EGym+ (EGym Pro)

  • Kaffee- & Getränkeflatrate inkludiert

  • Nutzung des Skillcourt

  • Teilnahme an Kursen und Workshops

  • Kinderbetreuung inkludiert

  • Erweiterte Ruhezeit

Superior Moveo:

  • 12 Check-Ups (max. 60 min) pro Jahr

  • 12 Trainertermine (max. 30 min) pro Jahr

  • Nutzung von EGym+

  • Kaffee- & Getränkeflatrate inkludiert

  • Nutzung des Skillcourt

  • Teilnahme an Kursen und Workshops

  • Kinderbetreuung inkludiert

  • Erweiterte Ruhezeit

Kategorie: Spezial-Mitgliedschaften

Kryofit Moveo:

  • 4 Check-Ups (max. 60 min) pro Jahr

  • 12 Trainertermine (max. 30 min) pro Jahr

  • Nutzung von EGym+

  • Kaffee- & Getränkeflatrate inkludiert

  • Nutzung des Skillcourt

  • Teilnahme an Kursen und Workshops

  • Kinderbetreuung inkludiert

  • Erweiterte Ruhezeit

  • 520 Kryo-Therapie-Kühlzyklen à 2 Minuten pro Jahr

Cellfit Moveo:

  • wie Kryofit, jedoch mit 48 IHHT-Sitzungen pro Jahr

  • Erweiterte Ruhezeit

Longevity Moveo:

  • wie Cellfit

  • zusätzlich 52 Floating-Sitzungen pro Jahr (30 Min)

  • sowie 520 Kryo-Therapie-Kühlzyklen à 2 Minuten pro Jahr

  • Erweiterte Ruhezeit

Kategorie: Zusatzpakete (Package-Abos)

  • Abnehmprogramm Moveo (3 Monate): 12 Körperzusammensetzungs-Analysen, 12 Besprechungstermine, Stoffwechselanalyse, Betreuung über Ernährungs-App.

  • Stoffwechsel-Kur (IHHT): 4–20 Sitzungen buchbar.

  • Kryotherapie: 10er-, 20er-.

  • Lauf- & Gangschule: 5er- oder 10er-Coaching inkl. Videoanalyse.

  • Biomechanische Analyse: Einzelsitzung 60 Min.

  • Floating & Chromotherapie: Einzel- und Mehrfachkarten.

  • 1:1 Personaltraining (60 Min.): 5er-, 10er- oder 20er-Paket.

Gültigkeit der Zusatzpakete:
Alle Zusatzpakete sind ab Kaufdatum maximal 12 Monate gültig. Nicht genutzte Kontingente verfallen nach Ablauf dieser Frist ersatzlos und berechtigen nicht zu einer Rückerstattung oder Verlängerung.

4.1 Hinweise zu inkludierten Leistungen
Die in den jeweiligen Mitgliedschaften aufgeführten Leistungen sind im jeweiligen Abonnement inkludiert.
Eine Nichtnutzung dieser Leistungen berechtigt nicht zu einer Reduktion, Rückerstattung oder Verlängerung der Vertragslaufzeit.
Alle im Abonnement enthaltenen Leistungen verfallen nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit ersatzlos, sofern sie bis dahin nicht genutzt wurden.
Längere Wartezeiten bei Terminvereinbarungen oder der Ausfall einzelner Kurse berechtigen nicht zur Kündigung, Rückerstattung oder Reduktion der Mitgliedsbeiträge.

Allgemeine Gültigkeit:
Alle Abonnemente, Zusatzpakete und sonstigen Dienstleistungen sind ausschliesslich während der im Vertrag vereinbarten Laufzeit gültig. Nach Ablauf dieser Laufzeit verfallen sämtliche gekauften Leistungen ersatzlos. Eine Übertragung in eine neue Laufzeit oder ein Fortbestehen darüber hinaus ist ausgeschlossen.

5. Ruhezeitoptionen

5.1 Standard-Ruhezeit
Mitglieder mit Standard-Ruhezeit können einmal pro Vertragsjahr eine Ruhezeit von 14 bis 30 Tagen beantragen.
Die Beantragung muss im Voraus erfolgen. Für die Standard-Ruhezeit fallen keine zusätzlichen Kosten an, und es sind keine Dokumente oder Nachweise erforderlich.

5.2 Erweiterte Ruhezeit
Mitglieder mit erweiterter Ruhezeit haben Anspruch auf folgende Ruhezeitregelungen:

  • bis zu 84 Tage pro Vertragsjahr,

  • maximal 4 Ruhezeiten pro Jahr zwischen 7–21 Tagen,

  • Ruhezeiten, die länger als 21 Tage dauern, müssen separat beantragt, geprüft und von der Moveo Fitness GmbH genehmigt werden.

Für die erweiterte Ruhezeit fallen keine zusätzlichen Kosten an, und es sind keine Dokumente oder Nachweise erforderlich.

5.3 Ruhezeit mit Arztzeugnis / Krankheit / Militär
Unabhängig von der Standard- oder erweiterten Ruhezeitregelung können zusätzliche Ruhezeiten gewährt werden, wenn ein gültiges Arztzeugnis vorliegt oder eine Abwesenheit aufgrund von   Militär-, Zivildienst oder anderen vergleichbaren Pflichtdiensten nachgewiesen wird.

  • Diese Ruhezeiten sind nicht auf die maximale Anzahl an freiwilligen Ruhezeiten pro Jahr angerechnet.

  • Die Beantragung erfolgt ausschliesslich per E-Mail an ruhezeit@moveo-fitness.ch unter Beifügung der entsprechenden Nachweise.

  • Die Dauer der Ruhezeit richtet sich nach der bestätigten Abwesenheit bzw. Erkrankung.

  • Mehrere Arztzeugnisse können eingereicht werden; jedoch darf die Summe aller gewährten Ruhezeiten die ursprüngliche Vertragslaufzeit nicht überschreiten.

6. Flatrates

6.1 Kaffee- & Getränkeflatrate
Die Kaffee- und Getränkeflatrate umfasst:

  • Kaffeemaschine: Unbegrenzter Zugang zu den angebotenen Kaffeesorten. Die Nutzung ist technisch auf eine Ausgabe alle 15 Minuten beschränkt.

  • Getränkeausschankanlage: Unbegrenzter Zugang zu den angebotenen Getränken wie Wasser (mit und ohne Kohlensäure) und Mineraldrinks. Die Nutzung ist ohne Einschränkung möglich, jedoch technisch auf maximal 99 Ausgaben pro Tag limitiert.

Hinweise zur Nutzung:

  • Die Flatrate gilt ausschliesslich für den persönlichen Konsum und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

  • Bei technischen Problemen, die eine Nutzung der Flatrate einschränken, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung.

  • Ist die Kaffee- & Getränkeflatrate im Abonnement inkludiert, entsteht bei Ausfall der Anlagen generell kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz.

  • Handelt es sich um eine kostenpflichtig zugebuchte Flatrate, entsteht ein Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung erst, wenn die Nutzung für mehr als 14 aufeinanderfolgende Tage nicht möglich ist.

6.2 Shake-Flatrate
Die Shake-Flatrate umfasst:

  • Unbegrenzten Zugang zu den im Studio angebotenen Shakes.

  • Die Nutzung ist technisch auf eine Ausgabe pro Stunde beschränkt.

Hinweise zur Nutzung:

  • Die Flatrate gilt ausschliesslich für den persönlichen Konsum und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

  • Bei technischen Problemen, die eine Nutzung der Flatrate einschränken, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung.

  • Handelt es sich um eine kostenpflichtig zugebuchte Shake-Flatrate, entsteht ein Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung erst, wenn die Nutzung für mehr als 14 aufeinanderfolgende Tage nicht möglich ist.

7. Kurse und Workshops
Die Teilnahme an Kursen und Workshops ist je nach gewählter Mitgliedschaft inkludiert.

  • Ein Anspruch auf bestimmte Kursinhalte, Kursleiter oder feste Kurszeiten besteht nicht.

  • Die Mindestteilnehmerzahl pro Kurs oder Workshop wird von der Moveo Fitness GmbH festgelegt; bei Unterschreiten werden Kurse und Workshops abgesagt.

  • Es kann auch kurzfristig zu Absagen von Kursen und Workshops kommen, z. B. aufgrund von Krankheit, organisatorischen Gründen oder höherer Gewalt.

  • Änderungen im Kurs- und Workshopplan, kurzfristige Ausfälle oder eine reduzierte Anzahl von Kursen und Workshops berechtigen nicht zu einer Rückerstattung oder Reduktion der Mitgliedsbeiträge.

  • Kurse und Workshops können jederzeit auch vollständig aus dem Angebot gestrichen werden, ohne dass daraus Ansprüche auf Rückerstattung oder Reduktion der Mitgliedsbeiträge entstehen.

  • Eine frühzeitige Anmeldung ist empfohlen; bei Überbuchung entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.

 

8. Kinderparadies
Das Kinderparadies ist je nach gewählter Mitgliedschaft inkludiert.

  • Es besteht kein Anspruch auf eine regelmässige oder garantierte Nutzung des Kinderparadieses.

  • Die Anzahl der Plätze im Kinderparadies ist begrenzt. Wird kein Platz verfügbar, besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen, Rückerstattung oder Reduktion der Mitgliedsbeiträge.

  • Bei Ausfall oder eingeschränkter Verfügbarkeit des Kinderparadieses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduktion der Mitgliedsbeiträge.

  • Das Kinderparadies kann jederzeit auch vollständig aus dem Angebot gestrichen werden, ohne dass daraus Ansprüche auf Rückerstattung oder Reduktion der Mitgliedsbeiträge entstehen.

  • Beim ersten Termin im Kinderparadies ist zusätzlich ein separater Vertrag bzw. eine eigene AGB des Kinderparadieses zu unterzeichnen. Ohne diese Unterzeichnung ist eine Nutzung des Kinderparadieses nicht möglich.

9. Pflichten der Moveo Fitness GmbH
Leistungserbringung nach Branchenstandard, keine Rückerstattung bei Einschränkungen durch Wartung, behördliche Anordnung oder höhere Gewalt.

10. Pflichten der Mitglieder

10.1 Ordnungsgemässer Umgang mit Einrichtungen und Geräten
Die Mitglieder verpflichten sich, sämtliche Geräte und Einrichtungen der Moveo Fitness GmbH sachgerecht zu benutzen und Beschädigungen zu vermeiden. Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch entstehen, können dem Mitglied in Rechnung gestellt werden.

10.2 Hygiene und Rücksichtnahme
Mitglieder verpflichten sich insbesondere zu folgenden Regeln:

  • Es besteht Handtuchpflicht auf sämtlichen Geräten und Matten.

  • Nach direkter Nutzung ist das benutzte Gerät mit den vom Studio bereitgestellten Desinfektionstüchern zu reinigen.

  • Das Laufen oder Trainieren barfuss im Studio sowie die Nutzung von Geräten ohne geeignetes Schuhwerk ist nicht gestattet.

  • Mitglieder dürfen andere Personen weder durch unangenehmen Körpergeruch noch durch den Einsatz von stark wahrnehmbaren Düften belästigen.

  • Es ist stets Rücksicht auf andere Trainierende zu nehmen und die Hausordnung einzuhalten.

10.3 Gesundheitliche Eigenverantwortung
Jedes Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, dass es gesundheitlich zur Nutzung der angebotenen Trainingsmöglichkeiten geeignet ist. Bei Unsicherheiten ist vor Trainingsbeginn ärztlicher Rat einzuholen.

10.4 Nutzung der Notfall-App
Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Notfall-App EchoSOS auf einem mobilen Endgerät zu installieren und betriebsbereit zu halten. Die App dient der schnellen und effizienten Alarmierung im Notfall innerhalb der Räumlichkeiten der Moveo Fitness GmbH. Das Mitglied trägt die Verantwortung dafür, dass die App auf dem eigenen Gerät ordnungsgemäss funktioniert und jederzeit einsatzbereit ist.

10.5 Notfallkoffer und Notfalltelefon
Der Notfallkoffer befindet sich direkt bei der Getränkestation, das Notruftelefon an der Wand beim IHHT-/Functional-Raum. Im Falle eines Notfalls ist das Mitglied verpflichtet, den Vorfall im Anschluss unverzüglich dem Moveo-Team zu melden. Dies dient sowohl der internen Information als auch der Sicherstellung, dass der Notfallkoffer wieder vollständig aufgefüllt werden kann. Der Notfallkoffer wird vom Moveo-Team regelmässig kontrolliert und nachgefüllt; dabei wird insbesondere auch auf das Einhalten der Mindesthaltbarkeitsdaten der Inhalte geachtet.

11. Haftung
Nutzung auf eigenes Risiko, Haftung nur für grobe Fahrlässigkeit, keine Haftung für persönliche Gegenstände.

12. Kündigung und Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem abgeschlossenen Mitgliedsvertrag.
Nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um die im Vertrag vereinbarte Vertragslaufzeit, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Kündigungen müssen schriftlich erfolgen –

entweder per Brief an:

Moveo Fitness GmbH
Aarauerstrasse 20
5116 Schinznach-Bad


oder per E-Mail an:

 administration@moveo-fitness.ch


Frist: mindestens 90 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Wirksam wird die Kündigung erst nach schriftlicher Rückbestätigung durch die Moveo Fitness GmbH.
Ein Umzug, auch ins Ausland, stellt keinen automatischen Kündigungsgrund dar. Ausnahmefälle können individuell geprüft werden.
Bei fristloser Kündigung aufgrund eines Verstosses bleibt die Zahlungspflicht für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen.

13. Widerrufsrecht für Mitglieder (nur bei Online-Verträgen)
Mitglieder können ihren online abgeschlossenen Mitgliedsvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Der Widerruf muss schriftlich erfolgen – entweder per Brief an:


Moveo Fitness GmbH
Aarauerstrasse 20
5116 Schinznach-Bad


oder per E-Mail an:

administration@moveo-fitness.ch


Bereits gezahlte Beiträge erstatten wir innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs.

14. Datenschutz
Die Moveo Fitness GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und nur, soweit dies für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Mitgliedsvertrags erforderlich ist.
Darüber hinaus verwenden wir personenbezogene Daten intern für die Kommunikation mit unseren Mitgliedern, zur Information über unsere Angebote und Dienstleistungen sowie für eigene Marketing- und Werbezwecke.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt ausschliesslich an unsere Vertragspartner und Systemanbieter, soweit dies für die Erbringung unserer Leistungen notwendig ist. Dazu gehören insbesondere:

  • EGym

  • Technogym

  • Matrix

  • Seca

  • Sensopro

  • Skillcourt

  • T.A.C

  • Cardioscan

Diese Unternehmen sind jeweils eigenständig für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Firmen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Anbieter.
Eine darüber hinausgehende Weitergabe an sonstige Dritte oder Nutzung für fremde Werbezwecke findet nicht statt.
Mitglieder haben jederzeit das Recht auf Auskunft über ihre bei der Moveo Fitness GmbH gespeicherten Daten sowie auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Löschung, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer ausführlichen Datenschutzerklärung unter: www.moveo-fitness.ch/datenschutz

15. Videoüberwachung
Alle Bereiche der Moveo Fitness GmbH können videoüberwacht werden.
Die Aufzeichnungen erfolgen ausschliesslich aus Sicherheitsgründen sowie aufgrund von gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Krankenkassenzertifizierung.
Die Aufnahmen werden gespeichert.
WC, Duschen und Umkleidekabinen sind von der Videoüberwachung ausdrücklich ausgenommen.

16. Zutrittsregelungen
Das RFID-Armband ist personalisiert, nicht übertragbar und berechtigt ausschliesslich den Inhaber zum Zutritt.
Zutritt für Minderjährige nur mit Einverständniserklärung der Eltern.
Es ist strengstens untersagt, anderen Personen Zutritt zum Studio zu gewähren oder diese mit dem eigenen Armband hereinzulassen, da nicht überprüft werden kann, ob diese Personen über ein gültiges Abonnement verfügen. Ebenso ist es verboten, das eigene Armband an Dritte weiterzugeben, damit diese trainieren oder Studioleistungen beziehen können. Verstösse können zum sofortigen Hausverbot oder zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft führen.
Die Bestimmungen zur Ausgabe, zum Ersatz, bei Verlust, absichtlicher Beschädigung und zur Haftung sind in Kapitel 4 (Startpaket) geregelt.

17. Vertragsübertragung
Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen, ausser in Ausnahmefällen nach Prüfung.

18. Hausordnung und Verstösse
Pflicht zur Einhaltung der Hausordnung, Verstösse können Hausverbot oder fristlose Kündigung zur Folge haben, Zahlungspflicht bleibt bestehen.

19. Änderungen der AGB
Änderungen werden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Ohne Widerspruch gelten sie als akzeptiert.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Moveo Fitness GmbH.

21. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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