AGB - Moveo Fitness

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Moveo Fitness GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge, die ab dem 24.09.2024 mit der Moveo Fitness GmbH abgeschlossen werden. Für alle Verträge, die vor dem 24.09.2024 abgeschlossen wurden, gelten die AGB, die direkt im jeweiligen Vertrag hinterlegt sind.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme der Offerte der Firma durch den Kunden zustande. Ein Vertragsschluss gilt auch als erfolgt, wenn der Kunde die Dienstleistungen der Firma in Anspruch nimmt.

3. Preise

Die Preise für Mitgliedschaften und Dienstleistungen sind auf der Website der Firma veröffentlicht und können jederzeit geändert werden. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der geltenden Mehrwertsteuer (MwSt) sowie exklusive weiterer anwendbarer Steuern. Preisänderungen bleiben der Firma vorbehalten. Massgebend sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

4. Mitgliedschaften und deren Inhalte
Simply

Die Simply-Mitgliedschaft ist ausschliesslich per Online-Angebot abschliessbar. Die aktuellen Preise sind jeweils im Online-Angebot aufgeführt und gelten zum Zeitpunkt des Abschlusses. Zusätzlich zum Preis wird einmalig CHF 30.- für ein RFID-Armband erhoben, welches ein kurzes Onboarding-Gespräch beinhaltet. Diese Mitgliedschaft umfasst:

  • Smart Onboarding EGYM: Automatische Geräteeinstellungen über EGYM. Das Mitglied ist selbst für die korrekte Einstellung und Nutzung der Geräte verantwortlich.
  • Kein Trainingsplan und keine Trainingsbetreuung: Es wird kein individueller Trainingsplan erstellt und es gibt keine fortlaufende Trainingsbetreuung.
  • Zusätzliche Dienstleistungen: Alle zusätzlichen Dienstleistungen müssen separat erworben werden (siehe aktuelle Preisliste).
  • Standard-Ruhezeitoptionen:
    • Ruhezeit kann nur mit Arztzeugnis bei Krankheit und Verletzung in Anspruch genommen werden. Pro Eintragung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- pro Monat erhoben. Ruhezeiten wegen Krankheit können nur über die E-Mail-Adresse Ruhezeit@moveo-fitness.ch mit beigelegtem Dokument beantragt werden.

    Wichtiger Hinweis zur Ruhezeit: Unabhängig von der Art der Ruhezeit (z.B. Krankheit, Verletzung), bleiben die fälligen Mitgliedsbeiträge unverändert und sind weiterhin zu leisten. Die Dauer der Ruhezeit wird vollständig an das Ende der regulären Vertragslaufzeit angehängt. Allfällige Bonusmonate schliessen sich zunächst an das reguläre Vertragsende an. Erst danach wird der Zeitraum der Ruhezeitverlängerung berücksichtigt.

Basic

Die Basic-Mitgliedschaft umfasst:

  • Check-up: Ein 60-minütiger Check-up pro 12 Monate ist im Abo inklusive. Dabei werden Fortschritte überprüft und Trainingsanpassungen empfohlen.
  • 4 Trainertermine (30 Min) pro 12 Monate: Das Mitglied hat Anspruch auf vier 30-minütige Trainertermine pro Jahr, die zur Überprüfung und Anpassung des Trainings genutzt werden können.
  • Onboarding gemäss Startpaket: Das Onboarding erfolgt entsprechend den Inhalten des obligatorischen Startpakets, welches beim Aboabschluss erworben wird.
  • Zusätzliche Dienstleistungen: Alle zusätzlichen Dienstleistungen müssen separat erworben werden (siehe aktuelle Preisliste).
  • Standard-Ruhezeitoptionen:
    • Ruhezeit kann nur mit Arztzeugnis bei Krankheit und Verletzung in Anspruch genommen werden. Pro Eintragung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- pro Monat erhoben. Ruhezeiten wegen Krankheit können nur über die E-Mail-Adresse Ruhezeit@moveo-fitness.ch mit beigelegtem Dokument beantragt werden.
    • Zusätzlich hat das Mitglied die Möglichkeit, einmal pro 12 Monate einen exakten Kalendermonat ohne Angabe von Gründen zu pausieren. Auch hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- pro Monat erhoben. Diese zusätzliche Ruhezeit kann ausschliesslich über den Webshop unter shop.moveo-fitness.ch beantragt werden.

    Wichtiger Hinweis zur Ruhezeit: Unabhängig von der Art der Ruhezeit (z.B. Krankheit, Verletzung, Kalendermonat ohne Angabe von Gründen), bleiben die fälligen Mitgliedsbeiträge unverändert und sind weiterhin zu leisten. Die Dauer der Ruhezeit wird vollständig an das Ende der regulären Vertragslaufzeit angehängt. Allfällige Bonusmonate schliessen sich zunächst an das reguläre Vertragsende an. Erst danach wird der Zeitraum der Ruhezeitverlängerung berücksichtigt.

Advanced

Die Advanced-Mitgliedschaft umfasst:

  • 2 Check-ups pro 12 Monate: Zwei 60-minütige Check-ups pro Jahr, bei denen Fortschritte überprüft und Trainingsanpassungen empfohlen werden.
  • 6 Trainertermine (30 Min) pro 12 Monate: Das Mitglied hat Anspruch auf sechs 30-minütige Trainertermine pro Jahr, die zur Überprüfung und Anpassung des Trainings genutzt werden können.
  • EGYM+ Smarte Trainingsprogramme: Zugang zu erweiterten Trainingsprogrammen über EGYM+, die zusätzliche Trainingsmöglichkeiten bieten.
  • Kaffee- & Getränkeflatrate: Das Mitglied hat unbegrenzten Zugang zu Kaffee und anderen Getränken im Studio.
  • Zusätzliche Dienstleistungen: Alle zusätzlichen Dienstleistungen müssen separat erworben werden (siehe aktuelle Preisliste).
  • Standard-Ruhezeitoptionen:
    • Ruhezeit kann nur mit Arztzeugnis bei Krankheit und Verletzung in Anspruch genommen werden. Pro Eintragung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- pro Monat erhoben.
    • Zusätzlich hat das Mitglied die Möglichkeit, einmal pro 12 Monate ein oder zwei Kalendermonate am Stück ohne Angabe von Gründen zu pausieren. Auch hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- pro Monat erhoben.

    Wichtiger Hinweis zur Ruhezeit: Unabhängig von der Art der Ruhezeit (z.B. Krankheit, Verletzung, Pausierung für ein oder zwei Kalendermonate), bleiben die fälligen Mitgliedsbeiträge unverändert und sind weiterhin zu leisten. Die Dauer der Ruhezeit wird vollständig an das Ende der regulären Vertragslaufzeit angehängt. Allfällige Bonusmonate schliessen sich zunächst an das reguläre Vertragsende an. Erst danach wird der Zeitraum der Ruhezeitverlängerung berücksichtigt.

Premium

Die Premium-Mitgliedschaft umfasst:

  • 4 Check-ups pro 12 Monate: Vier 60-minütige Check-ups pro Jahr, bei denen Fortschritte überprüft und Trainingsanpassungen empfohlen werden.
  • 12 Trainertermine (30 Min) pro 12 Monate: Das Mitglied hat Anspruch auf zwölf 30-minütige Trainertermine pro Jahr.
  • EGYM+ Smarte Trainingsprogramme: Zugang zu erweiterten Trainingsprogrammen über EGYM+.
  • Kaffee- & Getränkeflatrate: Das Mitglied hat unbegrenzten Zugang zu Kaffee und anderen Getränken im Studio.
  • Zusätzliche Dienstleistungen: Alle zusätzlichen Dienstleistungen müssen separat erworben werden.
  • Flexible Ruhezeit: Darüber hinaus stehen dem Mitglied 12 Wochen flexible Ruhezeit pro Jahr zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis zur Ruhezeit: Unabhängig von der Art der Ruhezeit (z.B. Krankheit, Verletzung, flexible Ruhezeit), bleiben die fälligen Mitgliedsbeiträge unverändert und sind weiterhin zu leisten. Die Dauer der Ruhezeit wird vollständig an das Ende der regulären Vertragslaufzeit angehängt. Allfällige Bonusmonate schliessen sich zunächst an das reguläre Vertragsende an. Erst danach wird der Zeitraum der Ruhezeitverlängerung berücksichtigt.

Supreme

Die Supreme-Mitgliedschaft umfasst:

  • 8 Check-ups pro 12 Monate: Acht 60-minütige Check-ups pro Jahr.
  • 12 Trainertermine (30 Min) pro 12 Monate: Das Mitglied hat Anspruch auf zwölf 30-minütige Trainertermine pro Jahr.
  • EGYM+ Smarte Trainingsprogramme: Zugang zu erweiterten Trainingsprogrammen über EGYM+.
  • Kaffee- & Getränkeflatrate: Das Mitglied hat unbegrenzten Zugang zu Kaffee und anderen Getränken im Studio.
  • Flexible Ruhezeit: Darüber hinaus stehen dem Mitglied 12 Wochen flexible Ruhezeit pro Jahr zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis zur Ruhezeit: Unabhängig von der Art der Ruhezeit (z.B. Krankheit, Verletzung, flexible Ruhezeit), bleiben die fälligen Mitgliedsbeiträge unverändert und sind weiterhin zu leisten. Die Dauer der Ruhezeit wird vollständig an das Ende der regulären Vertragslaufzeit angehängt. Allfällige Bonusmonate schliessen sich zunächst an das reguläre Vertragsende an. Erst danach wird der Zeitraum der Ruhezeitverlängerung berücksichtigt.

Cellfit

Die Cellfit-Mitgliedschaft umfasst:

  • 4 Check-ups pro 12 Monate: Vier 60-minütige Check-ups pro Jahr.
  • 12 Trainertermine (30 Min) pro 12 Monate: Das Mitglied hat Anspruch auf zwölf 30-minütige Trainertermine pro Jahr.
  • EGYM+ Smarte Trainingsprogramme: Zugang zu erweiterten Trainingsprogrammen über EGYM+.
  • Flexible Ruhezeit: Darüber hinaus stehen dem Mitglied 12 Wochen flexible Ruhezeit pro Jahr zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis zur Ruhezeit: Unabhängig von der Art der Ruhezeit (z.B. Krankheit, Verletzung, flexible Ruhezeit), bleiben die fälligen Mitgliedsbeiträge unverändert und sind weiterhin zu leisten. Die Dauer der Ruhezeit wird vollständig an das Ende der regulären Vertragslaufzeit angehängt. Allfällige Bonusmonate schliessen sich zunächst an das reguläre Vertragsende an. Erst danach wird der Zeitraum der Ruhezeitverlängerung berücksichtigt.

5. Pflichten der Firma
5.1. Erbringung der Dienstleistung

Die Firma erfüllt ihre vertraglichen Pflichten durch die Bereitstellung der vereinbarten Dienstleistungen. Erfüllungsort ist, sofern nicht anders vereinbart, der Sitz der Firma.

5.2. Einsatz von Hilfspersonen

Die Firma ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Hilfspersonen beizuziehen.

6. Pflichten des Kunden
6.1. Trainingspflichten

Der Kunde verpflichtet sich, Einzeltrainings mindestens 48 Stunden im Voraus abzusagen, andernfalls wird das Training verrechnet oder das Guthaben verfällt.

7. Ruhezeit

Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Schwangerschaft oder Militärdienst) kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage eines entsprechenden Dokuments für die Dauer der Abwesenheit unterbrochen werden. Der Antrag auf Ruhezeit muss innerhalb des ersten Monats nach Wegfall des Abwesenheitsgrundes gestellt werden. Verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden. Für jede Eintragung einer Ruhezeit wird eine Pauschale von CHF 30.- erhoben. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Dauer der bewilligten Ruhezeit.

Ein Unterbruch der Mitgliedschaft aus anderen Gründen, wie zum Beispiel Ferien oder privaten Angelegenheiten, ist nicht möglich.

Darüber hinaus gelten je nach gewähltem Abo-Modell ergänzende Ruhezeitregelungen, die in den jeweiligen Vertragsbedingungen festgelegt sind. Diese Regelungen können unter anderem flexible Ruhezeiten, kostenlose Timestops oder zusätzliche Ruhezeitoptionen ohne spezifische Nachweise beinhalten.

Wichtiger Hinweis zur Ruhezeit: Unabhängig von der Art der Ruhezeit (z.B. Krankheit, Verletzung, flexible Ruhezeit), bleiben die fälligen Mitgliedsbeiträge unverändert und sind weiterhin zu leisten. Die Dauer der Ruhezeit wird vollständig an das Ende der regulären Vertragslaufzeit angehängt. Allfällige Bonusmonate schliessen sich zunächst an das reguläre Vertragsende an. Erst danach wird der Zeitraum der Ruhezeitverlängerung berücksichtigt.

8. Gewährleistung

Die Firma gewährleistet die Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität.

9. Haftung

Die Nutzung der Anlagen und Angebote erfolgt auf eigenes Risiko. Die Firma haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden. Für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen wird empfohlen, vor der Nutzung ärztlichen Rat einzuholen.

10. Einhaltung der AGB und Hausordnung

Der Kunde verpflichtet sich, die AGB und die Hausordnung der Anlage einzuhalten.