Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge, die ab dem 24.09.2024 mit der Moveo Fitness GmbH abgeschlossen werden. Für alle Verträge, die vor dem 24.09.2024 abgeschlossen wurden, gelten die AGB, die direkt im jeweiligen Vertrag hinterlegt sind.
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Offerte der Firma durch den Kunden zustande. Ein Vertragsschluss gilt auch als erfolgt, wenn der Kunde die Dienstleistungen der Firma in Anspruch nimmt.
Die Preise für Mitgliedschaften und Dienstleistungen sind auf der Website der Firma veröffentlicht und können jederzeit geändert werden. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der geltenden Mehrwertsteuer (MwSt) sowie exklusive weiterer anwendbarer Steuern. Preisänderungen bleiben der Firma vorbehalten. Massgebend sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
Die Simply-Mitgliedschaft ist ausschliesslich per Online-Angebot abschliessbar. Die aktuellen Preise sind jeweils im Online-Angebot aufgeführt und gelten zum Zeitpunkt des Abschlusses. Zusätzlich zum Preis wird einmalig CHF 30.- für ein RFID-Armband erhoben, welches ein kurzes Onboarding-Gespräch beinhaltet. Diese Mitgliedschaft umfasst:
Wichtiger Hinweis zur Ruhezeit: Unabhängig von der Art der Ruhezeit (z.B. Krankheit, Verletzung), bleiben die fälligen Mitgliedsbeiträge unverändert und sind weiterhin zu leisten. Die Dauer der Ruhezeit wird vollständig an das Ende der regulären Vertragslaufzeit angehängt. Allfällige Bonusmonate schliessen sich zunächst an das reguläre Vertragsende an. Erst danach wird der Zeitraum der Ruhezeitverlängerung berücksichtigt.
Die Basic-Mitgliedschaft umfasst:
Wichtiger Hinweis zur Ruhezeit: Unabhängig von der Art der Ruhezeit (z.B. Krankheit, Verletzung, Kalendermonat ohne Angabe von Gründen), bleiben die fälligen Mitgliedsbeiträge unverändert und sind weiterhin zu leisten. Die Dauer der Ruhezeit wird vollständig an das Ende der regulären Vertragslaufzeit angehängt. Allfällige Bonusmonate schliessen sich zunächst an das reguläre Vertragsende an. Erst danach wird der Zeitraum der Ruhezeitverlängerung berücksichtigt.
Die Advanced-Mitgliedschaft umfasst:
Wichtiger Hinweis zur Ruhezeit: Unabhängig von der Art der Ruhezeit (z.B. Krankheit, Verletzung, Pausierung für ein oder zwei Kalendermonate), bleiben die fälligen Mitgliedsbeiträge unverändert und sind weiterhin zu leisten. Die Dauer der Ruhezeit wird vollständig an das Ende der regulären Vertragslaufzeit angehängt. Allfällige Bonusmonate schliessen sich zunächst an das reguläre Vertragsende an. Erst danach wird der Zeitraum der Ruhezeitverlängerung berücksichtigt.
Die Premium-Mitgliedschaft umfasst:
Wichtiger Hinweis zur Ruhezeit: Unabhängig von der Art der Ruhezeit (z.B. Krankheit, Verletzung, flexible Ruhezeit), bleiben die fälligen Mitgliedsbeiträge unverändert und sind weiterhin zu leisten. Die Dauer der Ruhezeit wird vollständig an das Ende der regulären Vertragslaufzeit angehängt. Allfällige Bonusmonate schliessen sich zunächst an das reguläre Vertragsende an. Erst danach wird der Zeitraum der Ruhezeitverlängerung berücksichtigt.
Die Supreme-Mitgliedschaft umfasst:
Wichtiger Hinweis zur Ruhezeit: Unabhängig von der Art der Ruhezeit (z.B. Krankheit, Verletzung, flexible Ruhezeit), bleiben die fälligen Mitgliedsbeiträge unverändert und sind weiterhin zu leisten. Die Dauer der Ruhezeit wird vollständig an das Ende der regulären Vertragslaufzeit angehängt. Allfällige Bonusmonate schliessen sich zunächst an das reguläre Vertragsende an. Erst danach wird der Zeitraum der Ruhezeitverlängerung berücksichtigt.
Die Cellfit-Mitgliedschaft umfasst:
Wichtiger Hinweis zur Ruhezeit: Unabhängig von der Art der Ruhezeit (z.B. Krankheit, Verletzung, flexible Ruhezeit), bleiben die fälligen Mitgliedsbeiträge unverändert und sind weiterhin zu leisten. Die Dauer der Ruhezeit wird vollständig an das Ende der regulären Vertragslaufzeit angehängt. Allfällige Bonusmonate schliessen sich zunächst an das reguläre Vertragsende an. Erst danach wird der Zeitraum der Ruhezeitverlängerung berücksichtigt.
Die Firma erfüllt ihre vertraglichen Pflichten durch die Bereitstellung der vereinbarten Dienstleistungen. Erfüllungsort ist, sofern nicht anders vereinbart, der Sitz der Firma.
Die Firma ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Hilfspersonen beizuziehen.
Der Kunde verpflichtet sich, Einzeltrainings mindestens 48 Stunden im Voraus abzusagen, andernfalls wird das Training verrechnet oder das Guthaben verfällt.
Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Schwangerschaft oder Militärdienst) kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage eines entsprechenden Dokuments für die Dauer der Abwesenheit unterbrochen werden. Der Antrag auf Ruhezeit muss innerhalb des ersten Monats nach Wegfall des Abwesenheitsgrundes gestellt werden. Verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden. Für jede Eintragung einer Ruhezeit wird eine Pauschale von CHF 30.- erhoben. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Dauer der bewilligten Ruhezeit.
Ein Unterbruch der Mitgliedschaft aus anderen Gründen, wie zum Beispiel Ferien oder privaten Angelegenheiten, ist nicht möglich.
Darüber hinaus gelten je nach gewähltem Abo-Modell ergänzende Ruhezeitregelungen, die in den jeweiligen Vertragsbedingungen festgelegt sind. Diese Regelungen können unter anderem flexible Ruhezeiten, kostenlose Timestops oder zusätzliche Ruhezeitoptionen ohne spezifische Nachweise beinhalten.
Wichtiger Hinweis zur Ruhezeit: Unabhängig von der Art der Ruhezeit (z.B. Krankheit, Verletzung, flexible Ruhezeit), bleiben die fälligen Mitgliedsbeiträge unverändert und sind weiterhin zu leisten. Die Dauer der Ruhezeit wird vollständig an das Ende der regulären Vertragslaufzeit angehängt. Allfällige Bonusmonate schliessen sich zunächst an das reguläre Vertragsende an. Erst danach wird der Zeitraum der Ruhezeitverlängerung berücksichtigt.
Die Firma gewährleistet die Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität.
Die Nutzung der Anlagen und Angebote erfolgt auf eigenes Risiko. Die Firma haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden. Für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen wird empfohlen, vor der Nutzung ärztlichen Rat einzuholen.
Der Kunde verpflichtet sich, die AGB und die Hausordnung der Anlage einzuhalten.